Als das Bundesgericht im Jahr 2006 entschied, dass Retrozessionen – in casu handelte es sich um eine bankexterne Vermögensverwaltung – grundsätzlich dem Kunden zustehen, löste das heftige Diskussionen aus. Mit einer offenen Folgefrage hat sich kürzlich das Handelsgericht Zürich beschäftigt. Es hatte zu entscheiden, welche Anforderungen an einen gültigen Verzicht des Kunden auf die Retrozessionen zu stellen sind. RA Simon Schären bespricht das Urteil des Handelsgerichts.
Das Thema der Freitodbegleitung durch sog. Sterbehilfeorganisationen hat sich zu einer Gesellschaftsdiskussion über Religion, Ethik und Moral entwickelt. Nach und nach erfährt die Öffentlichkeit teilweise unschöne Details in der Vorgehensweise einiger Organisationen (z.B. die Lage der «Sterbehäuser», Suizidtourismus, gewisse Formen der Sterbehilfe oder der Umgang mit den sterblichen Überresten). Das Verständnis für die bisherige Ablehnung des Bundesrates, mit einer umfassenden gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe Klarheit zu schaffen, schwindet. Nadège Beldi befasst sich in ihrem Beitrag mit Art. 115 StGB, analysiert die Richtlinien diverser wissenschaftlicher Organisationen und geht auch auf einzelne Sterbehilfeorganisationen ein.
In BGE 134 III 452 (= BGE 5A_29/2007) hat das Bundesgericht in Anwendung der Absichtspauliana (Art. 288 SchKG) entschieden, dass die Zürcher Kantonalbank der SAirGroup in Nachlassliquidation 80,5 Mio. Fr. zurückzahlen muss. Nach RA Dr. iur. Daniel Hunkeler analysiert nun auch RA Philipp Weber den Entscheid. Nebst den Anforderungen an die Erkennbarkeit der Schädigungsabsicht beschäftigt er sich auch mit anderen Themen wie z.B. prozessrechtlichen Fragen oder solchen im Zusammenhang mit der Behandlung von Sanierungsdarlehen in der paulianischen Anfechtung.
Zuletzt ein Hinweis in eigener Sache: Seit nunmehr 80 Ausgaben erscheint in der Handelszeitung die Kolumne «Lex Dossier». Diese Kolumne wird von der Weblaw AG betreut. Sie hat zum Ziel, den Lesern der Handelszeitung regelmässig juristische Themen und Fragestellungen näher zu bringen und zu erklären. Unter der Adresse www.weblaw.ch/kooperationen finden Sie alle bisherigen Kolumnen sowie ein Informationsschreiben für interessierte Autoren.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche!
Mit besten Grüssen