Liebe Leserinnen und Leser
Obwohl die Ursprünge der aktuellen Finanzkrise im US-amerikanischen Immobilienmarkt zu suchen sind, gilt das Wertsteigerungspotenzial von Immobilien nach wie vor als gross. Wenn zum Erwerb von Wohneigentum durch Verheiratete Mittel der 2. Säule eingesetzt werden, stellt sich die Frage, wie der dabei anfallende Mehrwert zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden soll. Dies hat in Anwendung der Grundsätze des Eherechts zu erfolgen, wobei nach der Meinung von Prof. Dr. iur. Margareta Baddeley dem Verhältnis der vor und nach der Heirat erworbenen Vorsorgeguthaben Rechnung zu tragen ist.
In über 4000 Metern Tiefe hat Russland Ende Juli eine Flagge auf dem Grund des arktischen Eismeeres aufgestellt und damit seinen Anspruch auf dort vermutete Bodenschätze bekräftigt. Aber auch andere wohlhabende Industrienationen machen sich auf der Suche nach neuen Rohstoffquellen auf den Weg nach Norden und hinterlassen dabei wundersame Spuren. Im Mai 2008 beriefen die Anrainerstaaten der Arktis eine Konferenz über die Nutzung der in der Arktis vermuteten Bodenschätze ein. Marie-Louise Gächter-Alge zeigt auf, ob die erzielten Ergebnisse über eine blosse Demonstration der einzelnen Ansprüche hinausgehen.
Für die Verabreichung eines nicht zugelassenen Arzneimittels wurde ein Onkologe durch die Basler Justiz der mehrfachen eventualvorsätzlichen Aussetzung schuldig gesprochen. Mit Urteil 6B_40/2008 vom 20. Juni 2008 hat das Bundesgericht die Verurteilung durch das Appellationsgericht Basel-Stadt aufgehoben. RA Dr. iur. Séverine Boillat kommentiert das Urteil, dessen Sachverhalt sich vor Inkrafftreten des Heilmittelgesetzes (HMG) abgespielt hat, und untersucht einzelne Aspekte unter dem Blickwinkel desselben.
Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünschen
| ||
Daniel Hürlimann | Nils Güggi |