Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Ein lange tot geglaubtes Phänomen ist seit einiger Zeit auch ausserhalb der Kinosäle wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt: Die Piraterie. Die hohe Anzahl der Piratenangriffe hat zu vielfältigen Massnahmen der internationalen Staatengemeinschaft geführt (an welchen die Schweiz nach dem endgültigen Nein des Nationalrates im September nicht aktiv teilnimmt). Ramona Schmitt untersucht völkerrechtliche Fragen, welche sich im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung der Seeräuber stellen.
 
Das Börsengesetz enthält im fünften Abschnitt öffentliche Kaufangebote für Beteiligungen an schweizerischen Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise an einer Schweizer Börse kotiert sind. Ebenfalls lediglich auf diese ist die Kraftloserklärung nach Art. 33 BEHG anwendbar. Mit der Empfehlung i.S. Clair Finanz Holding AG vom 31. März 2004 wendete die Übernahmekommission diese Bestimmungen – entgegen dem eindeutigen Gesetzestext – auf eine nichtkotierte Gesellschaft an. Christian Rudolf von Rohr analysiert diese erstmalige Anwendung von Art. 33 BEHG auf eine nicht kotierte Gesellschaft.
 
Mitte Juni hat das Bundesgericht ein wichtiges Urteil gefällt, in welchem es um die Überwachung eines Versicherten durch einen Privatdetektiv sowie die Verwendung seiner Beobachtungen als Beweismittel im Verfahren um die Ausrichtung von Sozialversicherungsleistungen ging. RA Prof. Dr. Philippe Meier und Alexandre Staeger stellen die Voraussetzungen vor, unter welchen eine solche Überwachung zulässig ist, und weisen auf die laufenden Gesetzgebungsprojekte zu diesem Thema hin.
 
Am vergangenen Freitag hat das Parlament die Teilrevision des Immobiliarsachenrechts beschlossen. Der Beitrag von Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland bietet einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen dieser Teilrevision. Die Änderungen im ZGB werden voraussichtlich am 1. Januar 2012 in Kraft treten, zusammen mit der gleichzeitig vollständig revidierten Grundbuchverordnung.
 
Zu guter Letzt zwei Hinweise in eigener Sache: Unser Mitarbeiter Norbert Gumbrecht verlässt unser Team per Ende Jahr. Herr Gumbrecht war als Grafiker und Designer u.a. zuständig für das Erstellen bzw. Nachbearbeiten von Jusletter-Inseraten und das Zusammenstellen der Jusletter-Mails. Daneben verlässt uns auch unsere Assistentin Laura Marti. Frau Marti war zuständig für das Erfassen von Texten und den administrativen Kontakt mit Autoren. Das gesamte Weblaw- und Jusletter-Team bedankt sich herzlich bei beiden und wünscht ihnen alles Gute und viel Erfolg auf ihren weiteren Wegen.
 
Der vorliegende Jusletter stellt die letzte Ausgabe im 2009 dar. Wir von Weblaw bedanken uns sehr herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen schon jetzt frohe Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Die nächste Ausgabe von Jusletter erscheint am 4. Januar 2010.
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter
 


Korrigendum zum Beitrag «Sicherheitspolitik und Sicherheitsrecht – sicherheitsrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem sicherheitspolitischen Bericht» von Markus H.F. Mohler und Rainer J. Schweizer. Der Autor des Kommentars zu Art. 58 BV im St. Galler Kommentar (2008) ist Hansjörg Meyer, nicht Rainer Schweizer. Die Autoren bitten Herrn Fürsprecher Meyer und die Leserschaft um Entschuldigung für den Zitierfehler in den Fussnoten, 18, 30 und 39.