Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Die Europäische Union ist im Gegensatz zu ihren Mitgliedstaaten bisher nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten. Auf Unionsrecht gestützte Rechtsakte enthalten daher nur einen begrenzten Schutz der Grundrechte. Nun ist der EMRK-Beitritt der EU vorgesehen. RA PD Dr. Markus Schott, LL.M., analysiert die Auswirkungen eines Beitritts der EU zur EMRK auf die Durchsetzung des Grundrechtsschutzes in Europa sowie die in diesem Zusammenhang diskutierten rechtlichen Fragen.
 
Im Rahmen einer strafprozessualen Untersuchung werden die Aussagen der einvernommenen Personen fast immer lediglich sinngetreu zu Protokoll genommen. Werden dabei Fachbegriffe oder rechtliche Interpretationen eingeflochten, ist eine Verfälschung der Aussage möglich. RA Dr. Philipp Näpfli untersucht den Wert des strafprozessualen Einvernahmeprotokolls und legt die einzelnen Faktoren dar, welche die geforderte Verlässlichkeit in Frage stellen können.
 
Das Verfahren der ordentlichen Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft bereitet meist keine gravierenden Probleme. RA Philipp Thommen, LL.M., und RA Simone Köhli Müller weisen in ihrem Beitrag auf gewisse Situationen hin, in denen die Gesellschaften jedoch darauf angewiesen sind, dass im Rahmen der gesetzlichen Ordnung ein gewisser Handlungsspielraum bei der ordentlichen Kapitalerhöhung für eine Abweichung vom Normalfall besteht.
 
Die mit dem Fusionsgesetz geschaffene Rechtsfigur der fusionsgesetzlichen Universalsukzession hat bei der dogmatischen Einordnung ins klassische Sachenrecht einige methodische Probleme mit sich gebracht. Diese kristallisieren sich insbesondere bei der Übertragung von Grundstücken nach Fusionsgesetz heraus. Beat Brändli beleuchtet die diesbezüglichen methodischen Schwierigkeiten und es gelingt ihm, das obskure Rechtsinstitut der fusionsgesetzlichen Universalsukzession verständlich zu machen.
 
Kürzlich wurde der Zürcher Kommentar zum Grundpfandrecht in einer Neuauflage von David Dürr veröffentlicht. Dr. Roland Pfäffli rezensiert dieses 100 Jahre nach der ersten Auflage von Carl Wieland erschienene Werk, welches ausgesprochen aktuell ist und bereits die im letzten Dezember vom eidgenössischen Parlament beschlossenen Änderungen berücksichtigt.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter

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