Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Was geschieht mit dem Bankkonto im Todesfall? Kaum je wissen die Erben schon im Voraus lückenlos Bescheid, welches Vermögen der Erblasser welchem Institut anvertraut hat. Um ihre mit der Erbschaft verbundenen Rechte und Pflichten trotzdem wahrnehmen zu können, sind sie auf einen funktionierenden Informationsfluss mit Bank und Post angewiesen. Remo Müller befasst sich mit der Vermittlung von Kontoinformationen an die Erben im Zeitalter bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
 
In der Volksabstimmung vom 7. März scheiterte die Tierschutzanwalt-Initiative deutlich. Immerhin hat der Bundesrat im Abstimmungskampf Defizite im bisherigen Vollzug der Tierschutzgesetzgebung durch die Kantone erkannt. RA Daniel Kettiger untersucht, ob und wie die Vertretung von Tierschutzanliegen in der Schweizerischen Strafprozessordnung sichergestellt werden kann. Mit deren Inkrafttreten werden nur noch staatliche Behörden zur Durchsetzung der Strafbestimmungen in der Tierschutzgesetzgebung zugelassen sein.
 
Gilt für die Ausübung eines limitierten Vorkaufsrechts an einem Grundstück auch dann der vereinbarte Preis, wenn es Dritten zu einem tieferen Preis angeboten wird? Welche Form- und andere Vorschriften sind im Vorkaufsfall zu beachten? Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland beantworten in ihrem Beitrag diese und weitere Fragen und raten dringend dazu, sämtliche Ausübungsmodalitäten des Vorkaufsrechts vor dem Eigentumsübergang auf einen Dritterwerber gewissenhaft abzuklären.
 
Der Gesetzgeber des Strafgesetzbuches 2002 ist die Problematik der bedingten Entlassung auf eine andere Art angegangen als sein Vorgänger 1937. Einige Kompetenzen, die bisher den administrativen Vollstreckungsbehörden gewährt wurden, sind nun dem Einzelrichters vorbehalten. Auch der Begriff der Gefährlichkeit hat sich in der Zwischenzeit weiterentwickelt. RA Anne Colliard wägt das Für und Wider der neuen Gesetzgebung ab und umschreibt die Kompetenzen der verschiedenen bei der bedingten Entlassung mitwirkenden Behörden.
 
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache. Am kommenden Ostermontag erscheint kein Jusletter. Wir wünschen Ihnen frohe Ostern und freuen uns darauf, Sie zur nächsten Ausgabe am 12. April 2010 wieder begrüssen zu dürfen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter

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