Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Sie haben die neue Ausgabe von Jusletter zum Schwerpunkt Gesundheitsrecht vor sich.
 
Hier finden Sie die Bibliografie der jüngsten Publikationen im Gesundheitsrecht. Diese umfasst über 100 Zeitschriften zum Schweizer und ausländischen Recht sowie die wichtigsten Urteile zu diesem spezifischen Rechtsgebiet.
Auch diese Ausgabe von Jusletter enthält wieder eine Reihe von Schwerpunkt-Beiträgen zu wichtigen Themen rund um das Gesundheitsrecht.
 
Vorab möchten wir aber die Gelegenheit nutzen, Sie darauf hinzuweisen, dass die Beiträge des letzten Jahres zum Gesundheitsrechts in gedruckter Form in der Schweizerischen Zeitschrift für Gesundheitsrecht (SZG) 2012 veröffentlicht werden. Sie können die SZG 2012 bereits jetzt über den Shop der Weblaw AG bestellen. Zudem bietet das ILS (L'Institut de droit de la santé), welches gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Thomas Gächter, Universität Zürich,  für diese Ausgabe verantwortlich ist, Weiterbildungen im Gesundheitsrecht an: Anmeldungen für die Studiengänge MAS, DAS oder CAS werden noch entgegen genommen!
 
PD Dr. Patricia M. Schiess Rütimann  untersucht Art. 42 Abs. 3bis KVG, der vom Parlament am 23. Dezember 2011 verabschiedet wurde und betrachtet die so entstandene unklare Situation hinsichtlich der Übermittlung von Patientendaten an Versicherer.
 
Einen Beitrag zu einem verwandten Themenbereich hat Sonja Andrea Fünfkirchen verfasst. Sie hebt die Regelungslücken und Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Übermittlung und Bereitstellung von Patientendaten nach der neuen Regelung des KVG, welches seit 1. Januar 2012 in Kraft ist, hervor.
 
Dr. Birgit Christensen und Dr. Margot Michel betrachten den Entwurf zur Revision des Transplantationsgesetzes und insbesondere den Begriff des Hirntodes, der grundlegende Fragen aufwirft.
 
Der Artikel von Dr. med. Simon Graf beschreibt die praktische Ausgestaltungen der Notfalldienstpflicht der Ärzte in den Kantonen sowie die Sanktionsmöglichkeiten durch die Aufsichtsbehörden bei Pflichtverletzungen. Diese Frage wurde für den Kanton Genf bereits in einem Beitrag für die SZG 7/2005 behandelt. Simon Graf konzentriert sich vorliegend auf die geltenden Vorschriften der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Zürich.
 
Prof. Dr. Kurt Pärli und Sandra Kuratli diskutieren die Auswirkungen des kürzlich erschienen Urteils des Bundesgerichts zur Nikotinabhängigkeit. Im Gegensatz zur Vorinstanz erkennt das Bundesgericht Nikotinabhängigkeit unter bestimmten Bedingungen als Krankheit an. Eine Abhängigkeit, die zu Verpflichtungen der Krankenkassen führen kann: Hierin zeigen sich erneut die verschiedenen Möglichkeiten der Auslegung des Krankheitsbegriffs im Recht.
 
Prof. Dr. Tomas Poledna und Philipp Do Canto erklären am Beispiel von Botox-Behandlungen, wie die Umsetzung des Schweizer Heilmittelgesetzes das Recht für Ärzte auf Werbung einschränkt.
 
Letztendlich erinnert Loris Magistrini an die jüngste Revision der KVV. Auch wenn diese Revision fast unbeachtet erfolgte, werden die Bestimmungen noch eine zentrale Rolle in der Entwicklung der Rückerstattung von Medikamentenkosten einnehmen, insbesondere im Fall von Off-Label-Medikamenten.
 
Sie, liebe Leserinnen und Leser, sehen anhand dieser Zusammenfassung einmal mehr, wie vielfältig das sich ständig im Wandel befindende Gesundheitsrecht sein kann.
 
Zum Abschluss dieses Editorials, wünschen wir Ihnen noch ein erfolgreiches Jahr 2012… und gute Gesundheit!
 
 
Jean Perrenoud
Institut de droit de la santé
Université de Neuchâtel

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