Liebe Leserinnen und Leser
Auf der Überprüfungskonferenz zum Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala (Uganda), die vom 31. Mai bis 11. Juni 2010 stattfand, haben die anwesenden Staaten einen neuen Art 8bis verabschiedet. Darin wird der Begriff «Verbrechen der Aggression» definiert. Madeleine Hirsig-Vouilloz erklärt den Anwendungsbereich der neuen gesetzlichen Regelung und zeigt die verschiedenen Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof auf.
Art. 5 Abs. 2 der Bundesverfassung sagt: «Staatliches Handeln muss (…) verhältnismässig sein». In den letzten Jahren hatten Volk und Stände verschiedentlich über Volksinitiativen zu befinden, die im Spannungsfeld oder gar in einem Widerspruch zu diesem Verfassungsprinzip stehen, da sie Behörden und Gerichte verpflichten, quasi automatisch genauso strikte Rechtsfolgen anzuordnen, wie der verfassungsrechtlich umschriebene Sachverhalt vorgibt. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der sog. Durchsetzungsinitiative. Jörg Künzli und Walter Kälin nehmen diese zum Anlass, das Verhältnismässigkeitsprinzip im Völkerrecht näher zu betrachten. Sie gelangen zum Schluss, dass Eingriffe in menschenrechtlich verankerte Freiheitsrechte, die im Lichte des Verhältnismässigkeitsprinzips nicht einmal im Notstand gerechtfertigt werden könnten, menschenrechtlich zwingend verboten sind. Daher bestünden gute Gründe dafür, Volksinitiativen, welche Garantien der EMRK und von Pakt II infolge von Automatismen in klar unverhältnismässiger Weise verletzen, in diesem Ausmass für ungültig zu erklären.
Am 1. Januar 2014 ist das neue Sanierungsrecht (SchKG) in Kraft getreten, welches die Sanierung von in Schieflage geratenen Unternehmen erleichtern soll. Diese Revision des SchKG beinhaltet neben zahlreichen anderen Anpassungen die Abschaffung der insolvenzrechtlichen Privilegierung von Mehrwertsteuerforderungen. Jean-Daniel Schmid legt dar, weshalb die Abschaffung des Privilegs möglichst zeitnah Wirkung zeigen muss.
James Menz und David Mamane widmen sich der neuen Richtlinie der Europäischen Union zur Erleichterung von Schadenersatzansprüchen bei Kartellrechtsverstössen. Sie beleuchten die wesentlichen Inhalte der Richtlinie, unter anderem vor dem Hintergrund des schweizerischen Kartellgesetzes und dessen derzeit diskutierten Revision.
Einen Jahresrückblick 2013 zu den Entwicklungen im Schweizer Kartellrecht bietet Kevin Hubacher. Dieser schliesst an seinen vorhergehenden Bericht an, vgl. Kevin Hubacher, Schweizer Kartellrecht 2012 – ein Jahresrückblick, in: Jusletter 11. März 2013.
Roland Pfäffli rezensiert die zweite Auflage des Werkes von Michel Mooser, Le droit notarial en Suisse.
Wir wünschen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche!
Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |