Liebe Leserinnen und Leser
Die Bekämpfung der Geldwäscherei beschäftigt den Schweizer Gesetzgeber wie kaum ein anderes Rechtsgebiet. Seit dem Inkrafttreten am 1. April 1998 wurde das Geldwäschereigesetz (GwG) bereits elf mal geändert. Rekordverdächtig sind drei Änderungen, welche 2008/09 innert knapp zwei Monaten in Kraft traten. Zu dieser Entwicklung hat hauptsächlich der Druck aus dem Ausland beigetragen. Das Steuerthema hat die Tonart in den letzten Jahren verschärft und mit zur bisher umfassendsten Revision des Geldwäschereidispositivs beigetragen, welche das Eidgenössische Parlament am 12. Dezember 2014 verabschiedet hat.
Diese Jusletter Schwerpunkt-Ausgabe beleuchtet einzelne Aspekte der druckfrischen Revision, welche immerhin acht verschiedene Bundesgesetze betrifft. Im Vordergrund stehen zentrale Bausteine der Vorlage wie Änderungen am System der Verdachtsmeldungen und die Einführung von qualifizierten Steuervergehen bei den direkten Steuern als Vortaten für Geldwäscherei.
Einleitend reflektiert Martin Killias über die Frage, warum man die Geldwäscherei überhaupt bekämpft und präsentiert überraschende Ein- und Aussichten.
Eine erste Übersicht über die Referendumsvorlage – die Frist läuft am 2. April 2015 ab – vermittelt der Beitrag von Michael Kunz.
Aus eigener Erfahrung und der Sicht der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erläutert Arnaud Beuret das Schweizerische Geldwäschereibekämpfungsdispositiv und seine Neuerungen.
Gleich zwei Beiträge befassen sich mit dem dogmatisch anspruchsvollsten Gegenstand der Revision, den qualifizierten Steuervergehen als Vortaten zur Geldwäscherei. Giovanni Molo und Daniele Galliano erörtern die Besonderheiten von Steuerdelikten als Vortaten für Geldwäscherei und besprechen die vom Gesetzgeber gewählte Lösung. René Matteotti und Selina Many analysieren die Strafrisiken für Banken und ihre Mitarbeitenden infolge Einführung der Steuergeldwäscherei und aktualisieren damit eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema aus dem vergangenen Jahr.
Einzelne Beiträge wurden im Rahmen der GwG-Fachtagung, organisiert von Kunz Compliance Bern, vom 19. Februar 2015 verfasst.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.
Michael Kunz
Rechtsanwalt, Bern
Redaktor Jusletter Compliance