Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Im Bereich des Strafrechts werden psychiatrische Gutachten oft als Fantasiegebilde angesehen. In manchen Kreisen ist man überzeugt, dass die Psychiatrie in der Lage sei, die Gefährlichkeit bzw. die Kriminalität vorauszusehen; in anderen hingegen beklagt man sich, dass die Richter ihre Sanktionsbefugnisse zugunsten der Psychiater verloren hätten. Von einer anderen Gruppe wiederum werden Psychiater gar als unfähig oder als Scharlatane angesehen. Diese Schwerpunkt-Ausgabe möchte von diesen vorgefassten Meinungen und Vorurteilen abweichen und einen vertieften Einblick in das Erstellen eines psychiatrischen Gutachtens im strafrechtlichen Kontext geben.

Der Leser findet zuerst allgemeine Ausführungen zum Thema, bevor er mit der Problematik der Wechselwirkung zwischen Recht und Psychiatrie konfrontiert und in den konkreten Ablauf eines Gutachtens eingeführt wird.

Gérard Niveau bietet einen Überblick der Situationen, in denen ein psychiatrisches Gutachten im Bereich des Strafrechts gefordert ist (d.h. hauptsächlich bei zweifelhafter Schuldfähigkeit gemäss Art. 20 StGB und Anordnung von therapeutischen Massnahmen und Verwahrung gemäss Art. 56 Abs. 3 StGB). Der Autor konzentriert sich auf den Unterschied zwischen einer therapeutischen Beziehung und einer Gutachtensituation und zeigt auf, inwieweit die juristische und die wissenschaftliche Terminologie jeweils voneinander abweichen. Nach einem Beitrag von Thomas Knecht über die Erkenntnismöglichkeiten in der forensischen Psychiatrie zur Behandelbarkeit von Tätern, haben es sich Elmar Habermeyer und Josef Sachs als Ziel gesetzt, die Vorurteile der Öffentlichkeit gegen diese medizinische Disziplin zu korrigieren und grundlegende Informationen zur forensisch-psychiatrischen Tätigkeit zu liefern. Schliesslich wirft Julian Mausbach einen kritischen Blick darauf, wann in der forensischen Psychiatrie – auf Grundlage der Strafprozessordnung – zwangsweise auf eine Person eingewirkt werden darf.

Im Weiteren folgen mehrere Beiträge zur Beziehung zwischen Recht und Psychiatrie. Benjamin F. Brägger und Mark Graf, ein Rechtsanwalt und ein Psychiater, diskutieren aus verschiedenen Perspektiven die regelmässig stattfindende gesetzeswidrige Verantwortungsdelegation der Justiz an die Psychiatrie in der strafgerichtlichen oder vollzugsrechtlichen Beurteilung von Tätern. Patrick Michod zeigt aus der Sicht eines Anwalts auf, wie in der Praxis gegen eine Anordnung eines Gutachtens oder das Gutachten selbst vorgegangen werden kann. Schlussendlich weisen Gloria Capt und Xavier Company – bezugnehmend auf Glaubwürdigkeitsgutachten – darauf hin, dass klar zwischen der Glaubwürdigkeit eines Zeugen (deren Beurteilung in die Zuständigkeit des Experten fällt) und der Richtigkeit seiner Aussagen (welche wiederum ausschliesslich vom Richter beurteilt werden sollte) unterschieden werden muss.

Um die Schwerpunkt-Ausgabe zu vervollständigen, wagen sich Philippe Delacrausaz und Valérie Moulin in das Labyrinth der Gefährlichkeitsgutachten, welche im Universitätsspital-Zentrum des Kantons Waadt (CHUV) in der Abteilung für forensische Psychiatrie praktiziert wird.

Wir hoffen sehr, dass die Leserinnen und Leser in dieser interessanten Schwerpunkt-Ausgabe Antworten auf einige Fragen finden werden, die im Zusammenhang mit diesem Thema gestellt werden müssen.
 

Prof. Dr. André Kuhn Prof. Dr. Andreas Eicker Dr. Grace Schild Trappe

Redaktor Jusletter
Strafrecht

Redaktor Jusletter
Strafprozessrecht
Redaktorin Jusletter
Strafrecht

 

    Beiträge








  • Aus dem Bundesgericht

  • Aus dem Bundesverwaltungsgericht