Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Mit einem Investmentfonds geben Anleger ihr Vermögen zur lukrativen Anlage auf dem Geldmarkt in fremde Hände. Kapitalanlagegesellschaften und Investmentgesellschaften bieten die Fondsverwaltung über eine Depotbank an. Olivier Sierro untersucht unter anderem die Grundsätze und Bedingungen der Delegation der Verwaltung und setzt sich mit der Verantwortung der verschiedenen Akteure auseinander. Um eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu garantieren, sollte die Delegation der Aufgaben in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden.

Fast jeder hatte bereits mit Cloud Computing zu tun, sei es als Nutzer von E-Mail-Diensten oder beim Speichern von Dateien in einem Online-Speicher. Eric Neuenschwander weist darauf hin, dass auch bei entsprechenden Vorkehrungen ein gewisses Restrisiko bei der Cloud-Computing-Nutzung besteht. Damit sich die rechtlichen Gewitterwolken am Horizont nicht über einem entladen, sollte ein schweizerischer Cloud-Anbieter gewählt werden, dessen Rechenzentren in der Schweiz liegt (siehe auch David Schwaninger / Stephanie S. Lattman, Cloud Computing: Ausgewählte rechtliche Probleme in der Wolke, in: Jusletter 11. März 2013).

Seit dem 1. April 2015 ist das bisherige Lizensierungssystem für Berater gemäss FIFA- und SFV-Reglement nicht mehr in Kraft. Danach müssen sich die Berater beim jeweiligen Landesverband registrieren und sämtliche Aktivitäten offenlegen. Ziel: Mehr Transparenz in der Spielervermittlung. Doch kann dieses Ziel überhaupt erreicht werden? Das  neue FIFA-Reglement zur Arbeit mit Vermittlern führt laut Shervine Nafissi in erster Linie zu Verunsicherungen, da es einen zu grossen Interpretationsspielraum zulässt.

Meret Baumann, Blanca Anabitarte und Sandra Müller Gmünder beschäftigen sich mit der Höhe der opferhilferechtlichen Genugtuung nach der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Totalrevision des Opferhilfegesetzes. Die Autorinnen haben dazu eine repräsentative Sammlung von Entscheiden aus verschiedenen Kantonen zusammengestellt und analysiert. Damit soll die Praxis der Genugtuungsbehörden aufgezeigt und zugänglich gemacht werden.

Aktueller Anlass des Beitrages von Fritz Dolder sind zwei im Jahr 2013 verübte Gewaltverbrechen, welche im Rahmen der Lockerung von Strafvollzugsmassnahmen von Strafgefangenen verübt worden sind. Für die Beurteilung von derartigen multi-attributiven Sachverhalten sind aufgrund vieler empirischer Untersuchungen sogenannte multi-criteria (mc) Methoden den auf Intuition beruhenden holistische Verfahren (one-reason-decisions) generell überlegen. Der Autor plädiert deshalb dafür, dass mc Methoden, auch wenn sie nicht auf Gesetz, sondern «nur» auf  der Wissenschaft beruhen, als «bewährte Lehre»  qualifiziert werden sollten.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche. 
 

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

Sandrine Lachat
Leiterin Jusletter Suisse Romande

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