Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Haben junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren im Schweizer Strafrecht einen Sonderstatus? Elodie Gallarotti beschäftigt sich rechtsvergleichend sowie auf der soziologischen und psychologischen Ebene mit dieser Frage. Sie schlägt vor, ein Hybrid-Gesetz nach dem Vorbild des Jugendstrafrechts mit angemessenen Sanktionen für diese jungen Erwachsenen, die bereits über eine gewisse Reife und Unabhängigkeit verfügen, zu schaffen.

Eheverträge, Scheidungsunterhalt, eheliches Güterrecht, Kindesrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sind nur eine Auswahl an Bereichen des Familienrechts, über die das Bundesgericht regelmässig zu entscheiden hat. Regina Aebi-Müller fasst – wie jedes Jahr – die relevanten Entscheide des Bundesgerichts zum Familienrecht im Zeitraum von 1. Juni 2014 bis Ende Mai 2015 zusammen und bietet so einen für die Praxis relevanten Überblick (zuletzt: Regina Aebi-Müller, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht, in: Jusletter 14. Juli 2014).

Am 15. Januar 2015 hob die Schweizerische Nationalbank den Mindestkurs des Frankens gegenüber dem Euro von CHF 1.20 pro Euro überraschend auf. Innert Minuten sackte der Kurs auf CHF 0.87 pro Euro ab und vernichtete zeitgleich Milliardenwerte an den Finanzmärkten. Für den Anleger wirft dies die Frage nach der Verantwortlichkeit für erlittene Verluste auf. Matthias Kuster sieht in der Aufgabe des Mindestkurses ein Risiko, über welches der Finanzdienstleister den Anleger im Rahmen seiner Aufklärungspflicht informieren musste, um dem Haftungsrisiko zu entgehen.

Während sich Shervine Nafissi (Le nouveau Règlement FIFA sur la collaboration avec les intermédiaires, in: Jusletter 1. Juni 2015) dem neuen FIFA-Reglement zur Arbeit mit Vermittlern widmete, befasst sich heute Christian Rigert anhand der neusten Rechtsprechung des Court of Arbitration for Sport mit dem Aspekt der Ausbildungsentschädigung für Leihspieler gemäss FIFA-Reglement. Er kommt zum Schluss, dass ein Stammklub erst bei einem definitiven Transfer eines jungen Spielers Anspruch auf Ausbildungsentschädigung gegenüber einem neuen Klub haben sollte.

Angesichts der derzeitigen politischen Lage ist es nicht unwahrscheinlich, dass wir in nützlicher Frist keine Umsetzung des Art. 121a BV zustande bringen. Wie also weiter mit der Kooperation mit der EU in Sachen Forschung und Studierendenaustausch? Es gibt zwar bis Ende 2016 eine Übergangslösung, doch die Frage der Ratifizierung des Kroatienprotokolls ist noch immer umstritten. Astrid Epiney setzt sich spezifisch mit diesem Aspekt auseinander und zeigt auf, dass Art. 121a BV einer Unterzeichnung und Ratifizierung des Kroatien-Protokolls zum Personenfreizügigkeitsabkommen keineswegs entgegenstünde.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche. 
 

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

Sandrine Lachat
Leiterin Jusletter Suisse Romande

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