Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Darf man einen Falschparker abschleppen lassen? Diese Frage bejahen noch alle – damit findet die Einigkeit aber auch schon ein Ende. Der zugeparkte Parkplatz steckt voller juristischer Fallstricke und ungelöster Fragen: Wie schnell muss man vorgehen? Muss man den Falschparker vorgängig konsultieren? Wie verhält es sich, wenn man zwar parken darf, aber die erlaubte Parkdauer überschreitet? Arnold Rusch und Philipp Klaus richten den Fokus auf die Handlungsoptionen des betroffenen Parkplatzbesitzers und widmen sich vertieft den Voraussetzungen des Selbsthilferechts und des gerichtlichen Verbots.

Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies grundsätzlich für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Im Rahmen des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Verkehrssicherheitspakets «Via Sicura» wurden neu Raserdelikte eingeführt. Timothée Bauer und Federico Abrar kritisieren, dass diese Tatbestände die Unschuldsvermutung ignorieren und bezweifeln, dass diese Art. 6 Abs. 2 EMRK standhalten.

Als Crowdfunding (auch Schwarmfinanzierung) werden Formen der Finanzierung mit Hilfe einer Vielzahl von Investoren bezeichnet. Dabei setzen die einzelnen Investoren häufig jeweils vergleichsweise geringe Beträge ein. Jana Essebier und Rolf Auf der Maur untersuchen, inwieweit die Bedürfnisse des Crowdfunding-Marktes durch die Anpassung bestehender Normen der aktuellen Finanzmarktrevision gestillt werden können (siehe auch Peter V. Kunz, Crowdfunding, in: Jusletter 25. August 2014). Eine generelle Befreiung des Crowdfunding von den Bestimmungen der Finanzmarktgesetze ist vor dem Hintergrund des Anlegerschutzes nicht angebracht. Im Gegenteil könnte ein Mindestmass an Anlegerschutz auch dazu beitragen, dass die Akzeptanz dieser Form der Finanzierung weiter steigt.

Wir freuen uns ganz besonders, Frau Sandra Husi-Stämpfli im Redaktions-Team von Jusletter begrüssen zu dürfen. Sie wird die Fachredaktion im Datenschutz übernehmen.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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