Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

René Schaffhauser bespricht anhand des aktuellen Urteils des Bundesgerichts vom 21. Mai 2015 den vorsorglichen Sicherungsentzug des Führerausweises eines Autofahrers, bei welchem Spuren von Drogen gefunden wurden. Der Autor bemängelt, dass nicht quantifizierbare Spuren von THC und eine unter der Nachweisgrenze von Amphetamin liegende Konzentration für den ernsthaften Verdacht auf Drogenmischkonsum ausreichen.
 
Barbara Graham-Siegenthaler widmet sich der neuen EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), welche auf Erbfälle ab dem 17. August 2015 anwendbar ist. Sie kommt zum Schluss, dass durch die EuErbVO die Rechtssicherheit und die Vorhersehbarkeit bei internationalen Erbrechtsfällen erhöht werden. Zudem wurden die Planung und die Abwicklung internationaler Erbrechtsfälle vereinfacht.
 
Der Begriff «FinTech» ist eine Wortbildung aus Finanzdienstleistungen und (Informations-) Technologien; «FinTech» umschreibt eine verhältnismässig junge und amorphe Erscheinung innerhalb der Finanzbranche. Rolf H. Weber und Simone Baumann stellen – mit Überlegungen, inwieweit mit Blick auf die Entwicklung ein Regulierungsbedarf besteht – ausgewählte Beispiele von FinTech-Dienstleistungen dar. Als sinnvoll erscheint ihnen eine Regulierung, welche Innovation zwar als Chance erkennt, der puren Spekulation aber dennoch nicht Tür und Tor öffnet.
 

Nach der brutalen Vergewaltigung einer jungen Frau im Juli 2015 in Emmen – der Täter ist immer noch unbekannt – steht der Massen-DNA-Test bei grösseren Untersuchungen wieder im Mittelpunkt der Debatte. Sandra Charvet untersucht unter welchen Voraussetzungen eine solche DNA-Entnahme gerechtfertigt ist und welche Auswirkungen eine solche auf die individuellen Freiheitsrechte haben kann.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 

Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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