Liebe Leserinnen und Leser
Corinne Zellweger-Gutknecht bespricht das Urteil 4A_508/2016 vom 16. Juni 2017, in welchem das Bundesgericht Fragen zum Herausgabeanspruch auf Retrozessionen klärt. Kritisch würdigt sie den verneinten Rechtsmissbrauch bei der Verjährungseinrede und die Anwendung der Verjährungsregeln allgemein. Auch sucht die Autorin Gründe dafür, warum sich das Bundesgericht in einer Angelegenheit von solcher Tragweite schwergewichtig auf bloss zwei Lehrmeinungen und die eigene Rechtsprechung bezieht.
Ebenfalls einem Urteil des Bundesgerichts widmen sich Markus Schefer und Lukas Schaub. In BGE 143 I 211 geht es um das Richterwahlverfahren in Solothurn, welches das Bundesgericht als den Anforderungen an die demokratische Offenheit von Volkswahlen genügend erachtet. Dabei weist es nach Ansicht der Autoren alternative Wahlverfahren, die der richterlichen Unabhängigkeit, der politischen (Chancen-)Gleichheit und der demokratischen Legitimität des Richteramtes Rechnung tragen, zu schnell von der Hand.
Unter gewissen Bedingungen haben französische Grenzgänge ein Wahlrecht betreffend ihre Krankenversicherung. Guylaine Riondel Besson zeigt die Schwierigkeiten auf, die mit dem Wahlrecht für die französische und gegen die schweizerische Krankenversicherung vor allem für die Versicherten einhergehen. Ein seit 2016 bestehendes Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz soll dem herrschenden Informationsdefizit und Doppel-Anschlüssen entgegenwirken.
Philipp Haberbeck befasst sich mit Prozesschancenanalysen. Die Aufklärung des Mandanten durch den Anwalt über die mit einem Prozess verbundenen Chancen und Risiken ergeben sich nach Ansicht des Autors aus dem Prinzip der sorgfältigen und unabhängigen Mandatsausübung. Er präsentiert seine Überlegungen zu Form und Inhalt von Prozesschancenanalysen, deren Kern die Einschätzung ist, wie wahrscheinlich das vom Mandanten mit dem möglichen Prozess verfolgte Ziel erreicht werden kann.
In der Schweiz sind heute knapp 100‘000 Erdwärmesonden installiert. Jedes Jahr kommen tausende neue Anlagen dazu. Diese Entwicklung ist aus energiepolitischer Sicht sehr erfreulich. Sie birgt aber Konfliktpotential und wirft neue Rechtsfragen auf. Andreas Abegg und Leonie Dörig zeigen auf, wie diese Konflikte und Fragen von bestehenden Normen des Privatrechts und öffentlichen Rechts erfasst werden und wie künftig reguliert werden kann.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |