Liebe Leserinnen und Leser
Kindesunterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – dies nur eine Auswahl an Themen, die Eingang in die diesjährige kommentierte Rechtsprechungsübersicht zum Familienrecht von Regina Aebi-Müller gefunden haben. Die zusammengefassten Entscheide des Bundesgerichts im Zeitraum vom 1. Juni 2016 bis Ende August 2017 bieten einen Überblick, der nicht nur für die Praxis wertvolle Dienste leistet. (zuletzt: Regina Aebi-Müller, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht, in: Jusletter 4. Juli 2016)
Thomas Geiger bespricht das zur Publikation vorgeschlagene Urteil des Bundesgerichts 2C_1021/2016 und 2D_39/2016 vom 18. Juli 2017. Es geht um die Zulässigkeit von Plausibilitätskriterien bei der Angebotsbewertung. Gemäss Bundesgericht sind solche Kriterien bei der Bewertung der Angebotsqualität zulässig, nicht jedoch beim Preis. Der Autor leitet daraus einige Handlungsanweisungen ab, damit die Plausibilität im Vergabeverfahren nicht zur Stolperfalle wird.
Was tun, wenn in einem Unternehmen die Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten festgestellt wird? Nicole Beranek Zanon zeigt zunächst auf, wer wann an wen meldepflichtig ist. Sie unterscheidet dabei nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und dem Vorentwurf zum in Revision befindlichen DSG. Anschliessend gibt die Autorin den Verantwortlichen und Auftragsbearbeitern eine Liste mit präventiven und reaktiven Massnahmen an die Hand.
Artur Terekhov stellt die provokante Frage, ob analog zur Möglichkeit der Honorarminderung im Auftragsrecht nicht auch die Gebühren für staatliche (Dienst-) Leistungen bei Pflichtverletzungen reduzierbar sein sollten. Der Autor erachtet dies aus rechtssystematischer und verfassungsrechtlicher Sicht als geboten und sieht darin auch die Chance, das Vertrauen Privater in staatliches Handeln zu fördern, indem dieses einer verstärkten Kontrolle unterstellt wird.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |