Liebe Leserinnen und Leser
Das interdisziplinäre Autorenteam bestehend aus Henriette Haas, Sabrina Wacker und Christoph Ill widmet sich dem Nachweis der Arglist beim Vorschussbetrug. Dabei werden in persönlichen Anschreiben gegen vorgängige Bezahlung einer Gebühr ausserordentliche Profite in Aussicht gestellt. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen und kriminologischen Aspekte dieses Phänomens sowie dessen spezifische Viktimologie. Anhand der Reverse-Engineering-Methode aus der Psychologie wird aufgezeigt, wie aus dem systematischen Beobachten Hypothesen abgeleitet werden können, die den Nachweis der Arglist ermöglichen.
Michel Clerc bespricht das Urteil des Handelsgerichts St. Gallen HG.2014.229-HGK, welchem das Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitsgemeinschaft (Schuldnerin), Unternehmerin (Gläubigerin) und Grundeigentümerin (Bürgin) zugrunde liegt. In casu verneint das Gericht ein Rechtsschutzinteresse der Gläubigerin an einer Klage gegen die Bürgin auf Feststellung einer gesetzlichen Bürgschaft und Bestehen der entsprechenden Forderung. Der Argumentation des Gerichts stellt der Autor Lehrmeinungen gegenüber, welche aufgrund des Gesetzeswortlauts ein solches Feststellungsinteresse bejahen.
Wie kann und wird eine Bank rechtlich gegen den Verrat von Geschäftsgeheimnissen durch ehemalige Arbeitnehmende vorgehen? Sarkis Homberger zeigt zunächst die Rechtslage nach Gesetz und Arbeitsvertrag auf und geht danach der Frage nach, warum in diesem komplexen juristischen System die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel von den Banken nur zurückhaltend genutzt werden. Einen Grund erkennt der Autor in der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren, welche die Banken Reputationsschäden befürchten lässt.
(vgl. die dem Beitrag zugrundeliegende Masterarbeit: Sarkis Homberger, Les moyens d’actions de la banque en tant qu’employeur : la fin des rapports de travail, in: Magister, Editions Weblaw, Bern 2017)
Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |