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Liebe Leserinnen und Leser

Stockwerkeigentum, Näherbaurechte, kombinierte Grunddienstbarkeiten: Barbara Graham-Siegenthaler stellt diese und weitere Rechtsinstitute vor, die in der Schweiz im Zuge der Verdichtung des Bodens entstanden sind. Sie zitiert die einschlägige Rechtsprechung und zeigt die Möglichkeiten und Grenzen des Sachenrechts auf.

Janine Camenzind widmet sich den Unterhaltspflichten von Eltern eines behinderten Kindes. Diese können weit über die Volljährigkeit hinaus andauern. Die Autorin zeigt – auch anhand der Rechtsprechung – den gesetzlichen Spielraum bei einem behinderten Kind auf, im Spannungsfeld zwischen Eigenverantwortung und Solidarität.   

Cannabisblüten werden als Tabakersatzprodukt besteuert. So weist es die Oberzolldirektion an. Katja Cupa erachtet eine solche Besteuerung als nicht mit dem Legalitätsprinzip von Art. 127 BV vereinbar und erkennt darin einen erheblichen Eingriff in die Wirtschaft.

Mischa Morgenbesser stellt die Abnahme- und Vergütungspflicht nach Art. 15 Energiegesetz, in Kraft seit 1. Januar 2018, vor und grenzt diese gegenüber anderen Rechtsinstituten ab, etwa zur Subventionierung von erneuerbaren Energien. Die neue Regelung zur Vergütungshöhe erachtet er als nicht gesetzmässig.

Datenlecks bei Banken haben in den letzten Jahren in mehreren Fällen für Aufsehen gesorgt, unter anderem im Fall Falciani, der in diesen Tagen in den Vordergrund gerückt ist. Nicolas Béguin und Benjamin Vignieu analysieren die rechtlichen Risiken für die Bankkunden und die Banken selber und erörtern die Informationspflichten, die ihnen in diesem Zusammenhang auferlegt werden.

Aus Empfehlungen internationaler Gremien wie dem Global Forum und der Groupe d’action financière (GAFI) resultierende Gesetzgebungsprozesse bilden Gegenstand der Ausführungen von Guido E. Urbach und Cécile S. Maier. Sie kritisieren die geplante Einführung einer Bankkontopflicht für Gesellschaften als voreilig und unnötig angesichts anderer Ansätze zur Aufsicht über Unternehmen.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und eine schöne Woche.

Anna Steger
Leiterin Jusletter

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