Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Von Drohnen und anderen Baupolizisten – unter diesem Titel widmet sich David Henseler der Baukontrolle mittels Drohnen. Das Kantonsgericht Luzern ist in einem jüngeren Entscheid dem kantonalen Datenschutzbeauftragten gefolgt und hat für Luftaufnahmen von Häusern mittels Drohnen eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung verneint.

Einen Zivilprozess führen und ihn von anderen finanzieren lassen? Der Bundesrat betrachtet die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung als ein Mittel, den Zugang zur Zivilrechtspflege zu verbessern. Philipp Haberbeck zeigt auf, warum dieses Mittel dem Problem der hohen Prozesskostenhürde nur ungenügend begegnet.  
  
Lixia Zhang und Roger Rudolph geben einen Überblick über das chinesische Arbeitsrecht – von den rechtlichen Grundlagen, über den Arbeitsvertrag, die Entlöhnung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Immer mehr Schweizer Unternehmen mit chinesischen Konzerngesellschaften und Partnern sehen sich mit solchen Fragen konfrontiert.
 
Unter dem Schlagwort «Corporate Social Responsibility» wird von den Unternehmen vermehrt soziale Verantwortung eingefordert. Michael Nagel identifiziert entsprechende Pflichten de lege lata und ferenda und geht der Frage der Haftbarkeit bei Verletzung solcher Pflichten mit Blick auf die Verantwortlichkeitsklage gegen die Unternehmensleitung gem. Art. 754 Abs. 1 OR nach.
 
Zeitungen verschwinden, grosse Medienhäuser beherrschen den kleiner werdenden Markt – angesichts des Zerfalls von unabhängiger, redaktioneller Information plädiert Urs Thalmann für eine aus der Meinungs- und Informationsfreiheit abgeleitete staatliche Pflicht zur Medienförderung, nämlich die Verfügbarkeit von redaktioneller Information in genügender Vielfalt wenn nötig durch aktive Massnahmen sicherzustellen.
Ein Folgebeitrag des Autors über «Die parallele Kompetenz zur Medienförderung von Bund und Kantonen» erscheint am 2. Juli 2018 in Jusletter. 

Am 1. Januar 1892 ist das SchKG, das älteste heute noch in Kraft stehende Bundesgesetz, in Kraft getreten. Roland Pfäffli rezensiert das Buch der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, das zum 125. Jahrestag des Inkrafttretens des SchKG die Materialien, die seinerzeit zum Gesetz geführt haben, zusammenfasst.
 

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und eine schöne Woche.

Anna Steger
Leiterin Jusletter

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