Jusletter

21. Oktober 2024

Liebe Leser*innen

In dieser Ausgabe bespricht Thomas Geiser kritisch das Bundesgerichtsurteil 5A_336/2023, das sich mit dem Vorsorgeausgleich im Rahmen einer Scheidung befasst: Wurde während der Ehe Kapital der zweiten Säule für den Bau eines Eigenheims bezogen, ist dieses Kapital bei der Scheidung zu teilen – und zwar gemäss dem Urteil vom 17. Juli 2024 auch dann, wenn der Vorsorgefall bereits eingetreten ist.

Benedikt Pirker widmet sich daraufhin einem neuen Entscheid des EuGH, in dem der Anwendungsbereich des Freizügigkeitsabkommens (FZA) zwischen der EU und der Schweiz konkretisiert wird. Darin kommt der EuGH zum Schluss, dass sich gegen (möglicherweise diskriminierende) steuerrechtliche Regeln auf das FZA berufen kann, wer seinen Wohnsitz von seinem EU-Heimatstaat in die Schweiz verlegt.

Ebenfalls die europäische Rechtsprechung – allerdings jene des EGMR – thematisiert Emanuele Trezzini, der die Gesundheitsversorgung im Gefängniswesen und die darauf anwendbaren Grundsätze analysiert. Der Autor bespricht die bestehenden Regeln zum Schutz der Gesundheit von Häftlingen und zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit im Gefängnis – insbesondere das Äquivalenzprinzip.

Damit wird der Bogen zum Thema des abschliessenden Beitrags dieser Ausgabe gespannt: der Einziehung von Betäubungsmitteln in Fällen von Art. 19b BetmG. Hiermit befassen sich Sebastian Micheroli und Brigitte Tag, die zum Schluss gelangen, dass geringfügige, zum strafbaren Eigenkonsum bestimmte Mengen Betäubungsmittel entgegen BGE 149 IV 307 eingezogen werden können.

Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!

Editions Weblaw

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