Jusletter

Liebe Leser*innen

In dieser Ausgabe analysiert Janine Prantl die Regelungen des «Data Privacy Frameworks» zwischen der Schweiz und den USA, dem der Bundesrat im August 2024 zugestimmt hat. Und sie fragt: Sind die kritischen Stimmen berechtigt, dass der Europäische Gerichtshof beim EU-Äquivalent des Datenschutzrahmens zum Schluss kommen könnte, dass die Regelungen in den USA nicht dem Datenschutzniveau der EU entsprechen?

Mattias Dolder, Boris Züst und Evelyne Gmünder befassen sich sodann mit der ZPO-Revision und den neuen Regelungen, die für familienrechtliche Verfahren am 1. Januar 2025 in Kraft treten – dem Verfahrensablauf, wenn neu das vereinfachte Verfahren zum Zug kommt, dem entfallenden Schlichtungsverfahren bei Klagen in Kinderbelangen, den längeren Fristen im Berufungsverfahren bis zu den Übergangsbestimmungen.

Inwiefern kann sich ein Anwalt, eine Anwältin vor Gericht auf das Recht auf freie Meinungsäusserung (Art. 10 EMRK, Art. 16 BV) berufen? Darf er oder sie im Rahmen eines Verfahrens auch den Justizapparat beliebig kritisieren? Diesen und weiteren Fragen geht Stéphane Grodecki in seinem Beitrag nach: Er bespricht die neuesten Urteile des EGMR und des Bundesgerichts und fasst diese zu einer Übersicht für die Praxis zusammen.

Valentina Vitalini beschäftigt sich schliesslich mit den Straftatbeständen im Umfeld der Covid-19-Kredite – und zwar in erster Linie mit dem Betrug (Art. 146 StGB) und den Urkundendelikten (Art. 251 ff. StGB), die dann zur Anwendung gelangen, wenn im Rahmen der Kreditprüfung falsche Angaben gemacht und Kredite unrechtmässig erlangt wurden.

Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!

Editions Weblaw

PS in eigener Sache: Jusletter geht übernächste Woche in die Winterpause. Am 16. Dezember 2024 erscheint die letzte Ausgabe vor den Winterferien. Jusletter startet wieder am 13. Januar 2025.

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