Kostenlose juristische Erstberatung in Deutschland.
In Deutschland ist die kostenlose juristische Erstberatung zulässig.
Im Juli 2017 hat der Bundesgerichtshof in Deutschland entschieden (siehe attachments), dass die Erstberatung von Personen, die einen Verkehrsunfall erlitten haben, kostenlos erfolgen darf.
Ein Rechtsanwalt warb gemäss Sachverhalt unter anderem mit folgender Parole:
«Unsere Kanzlei bietet Ihnen ab sofort nach einem Verkehrsunfall eine kostenlose Erstberatung an. Sichern Sie Ihre Rechte und vereinbaren Sie sofort nach einem Verkehrsunfall einen Termin mit unserer Kanzlei für eine kostenlose Erstberatung.»
Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg rügte daraufhin eine Verletzung anwaltlichen Gebührenrechts, insbesondere von § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie §§ 34 und 4 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Der BGH wies die entsprechende Klage insbesondere deswegen ab, weil das RVG keine Mindestgebühr für Erstberatungen vorsehe, die unterschritten werden könne.
Die Erstberatung sei eine aussergerichtliche Beratung, welche unter § 34 Abs. 1 RVG falle. Da die Erstberatung nicht im Vergütungsverzeichnis aufgeführt sei, kämen die allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§ 612 Abs. 2 BGB) zur Anwendung.
Der BGH kam somit zum Schluss, die kostenlose anwaltliche Erstberatung sei – in Übereinstimmung mit bisheriger Rechtsprechung und der überwiegenden Lehre – zulässig.
Der Entscheid ist vor allem für alternative Rechtsdienstleister und LegalTech-Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, von Interesse. Diese bieten häufig kostenlose Erstberatungen an.
In der Schweiz werden die Anwaltstarife durch den jeweiligen Kanton festgelegt.