Die anwaltsrechtlichen Standesregeln
Genese und Vollzug
Standesregeln eines Berufsverbandes sind (meistens) generellabstrakte Erlasse dieses Verbandes, regelmässig auf vereinsrechtlicher Basis, die auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Berufsstandes ausgerichtet sind. Die darin enthaltenen Regelungen sind umfassender gestaltet, als dies ein Gesetzgeber zur Sicherung einer korrekten Berufsausübung im öffentlichen Interesse täte. Weil diese Standesregeln im Regelfall Vereinsrecht darstellen, können sie direkt nur auf Mitglieder des Verbandes angewandt werden. Infolge einer Reflexwirkung können sie aber auch für den ganzen Berufsstand Wirkung haben. Die schweizerische Anwaltschaft hat seit jeher solche Standesregeln gekannt und danach gelebt. Sie regeln das Verhalten unter Anwälten, zwischen Anwälten und ihren Klienten sowie zwischen Anwälten und der Gegenpartei. Anhand des Beispiels der Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes soll aufgezeigt werden, wie es zur diesbezüglichen Regelung kam und welche Fragen sich beim Erlass und bei der späteren Durchsetzung stellten.