Fritz Sager
Der Beitrag befasst sich von einer politikwissenschaftlichen Warte aus mit dem Problem der Berücksichtigung der Kantone im Vernehmlassungsverfahren des Bundes. Trotz ihrer zentralen Stellung als Vollzugsträger im föderalistischen Bundesstaat kommt den kantonalen Stellungnahmen in der vorlegislatorischen Konsultation kein entsprechendes Gewicht zu. Die Gründe hierfür liegen einerseits bei den Kantonen selber, die sich durch eine im Vergleich zu organisierten lnteressen geringe Konfliktfähigkeit auszeichnen, andererseits werden sie auch durch die gängige Vernehmlassungspraxis des Bundes benachteiligt. Der Aufsatz prüft drei Vorschläge für eine Verbesserung der Situation: die Abschaffung der Vernehmlassung, die Schwerpunktsetzung in der Vorvernehmlassung und die konferenzielle Form der Vernehmlassung. Alle drei sind in ihrer reinen Form abzulehnen, die letzteren zwei in Mischformen jedoch durchaus erfolgreich. Der Artikel kommt zum Schluss, dass folgende Verfahrenselemente eine verbesserte Berücksichtigung kantonaler Stellungnahmen begünstigen können. Eine (erstens) frühe oder noch besser kontinuierliche Kontaktierung (z.B. in Konferenzen) kantonaler Stellen durch den Bund erleichtert (zweitens) ein mehrstufiges, iteratives Vorgehen, das wiederum aber (drittens) die tatsächliche Ausreizung der vom Bund vorgesehenen Vernehmlassungsfrist von drei Monaten bedingt.
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Journée scientifique de la Société suisse de législation 1999 / Wissenschaftliche Tagung der Gesellschaft für Gesetzgebung 1999 /
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