Martin Graf
sieben Thesen zur Einführung
Mit der Schlussabstimmung über das «Bundesgesetz über die Bundesversammlung» (Parlamentsgesetz, ParlG) der Eidgenössischen Räte vom 13. Dezember 2002 wurde das Parlamentsrecht neu geregelt. Anstelle des bisherigen Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) regelt neu das ParlG die Aufgaben der Bundesversammlung und die Kompetenzverteilung zwischen Bundesversammlung und Bundesrat.
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Annemarie Huber-Hotz
Stellungnahme zu den Thesen von Martin Graf
Als Bundeskanzlerin und frühere Generalsekretärin des Parlaments nimmt Annemarie Huber-Hotz Stellung zu den vorangegangenen Thesen von Martin Graf. Ihre Sicht ist geprägt vom Wunsch eines möglichst harmonischen Zusammenwirkens der beiden «Gewalten».
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Jean-François Aubert
La montée en puissance du Parlement date d’avant la révision totale de la Constitution fédérale. La loi sur le Parlement concrétise les attributions que la nouvelle Constitution lui donne.
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Bernhard Ehrenzeller
Mit dem neuen Parlamentsgesetz ist es weitgehend gelungen, die mit der Verfassungsreform initiierte und in der neuen Verfassung grundgelegte «Parlamentsreform» auf Gesetzesebene umzusetzen. Es zeigt sich jedoch auch, dass das bereichsweise Vorgehen bei der Staatsreform auf Grenzen stösst. Welche Schwächen zeigen sich im Zusammenhang mit dem neuen Parlamentsgesetz?
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Martin Albrecht
Im Rahmen der Neuschaffung des Parlamentsgesetzes (ParlG) kommt den Aufsichtsorganen bei der Umsetzung der Wirksamkeitsprüfung nach Artikel 170 BV eine zentrale Rolle zu. Im Weiteren wurde das Informationsrecht präzisiert und ausgebaut. Welche Bedeutung hat diese neue Regelung für die Oberaufsicht und wie wirkt sie sich auf ihre Praxis aus?
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Christoph Lanz
Garant des Zweikammersystems?
Die Schaffung des neuen Parlamentsgesetzes (ParlG) hat auch Auswirkungen auf das Zweikammersystem. Werden sich die beiden Kammern annähern oder wird die Eigenständigkeit und Verschiedenheit der Räte betont?
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Ruth Lüthi
Im neu geschaffenen Parlamentsgesetz (ParlG) werden die Bestimmungen über die parlamentarischen Kommissionen vervollständigt und zusammengefasst. Die Konzentration auf die Kommissionstätigkeiten nimmt tendenziell zu. Was ist für die Kommissionen neu und mit welchen Veränderungen müssen sie rechnen?
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Thomas Sägesser
Die Schweizerische Bundesverfassung verankert die Informationsrechte der parlamentarischen Kommissionen. Im neuen Parlamentsgesetz werden die Auskunfts- und Einsichtsrechte sowie die Untersuchungsbefugnisse der Ratsmitglieder und der Kommissionen differenziert geregelt und das Verfahren zur Durchsetzung der Informationsansprüche gesetzlich normiert.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Susanne Hardmeier
Mit dem Parlamentsgesetz (ParlG) wird der Bundesversammlung die Möglicheit gegeben an der politischen Planung mitzuwirken. Welche Instrumente zur Mitwirkung stehen ihr mit dem ParlG zur Verfügung und in welcher Form können diese eingesetzt werden?
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Moritz von Wyss
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat sich bei der Totalrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes zum Ziel gesetzt, die Rechte der einzelnen Ratsmitglieder zu wahren, ohne die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu beeinträchtigen. Ist diese Zielsetzung mit der Schaffung des neuen Parlamentsrechts erreicht worden?
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Luzian Odermatt
Wann enthält ein Erlass «rechtsetzende Bestimmungen»? Im neuen Parlamentsgesetz findet sich eine Konkretisierung des Begriffs in mehrfacher Hinsicht.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Mark Stucki
blosse Kulisse oder Mitspieler auf der Medienbühne?
Politische Öffentlichkeit ist ein dynamischer Prozess mit häufig ändernden Regeln. Das neue Parlamentsgesetz (ParlG) will das Verhältnis zwischen Parlament und Medien in wichtigen Punkten regeln. Mit dem ParlG wird einerseits versucht, die wichtige Rolle der Medienöffentlichkeit für das Parlament anzuerkennen und andererseits dem geschützten Diskurs innerhalb des Parlaments genügend Platz einzuräumen. Welche Punkte müssen dabei besonders beachtet werden?
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Christian Schuhmacher
Seit rund zwei Jahren verfügt der Kanton Zürich über einen Gesetzgebungsdienst (GGD), der die Direktionen bei der Ausarbeitung von Erlasstexten unterstützt. Welche Erfahrungen wurden dabei gemacht? Ein Erfahrungsbericht.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Catherine Hutter Gerosa
Pur costituendosi a poco a poco per gli apporti parziali di una molteplicità di atti normativi nati per far fronte a problemi e circostanze specifici, gli ordinamenti giuridici hanno vocazione di insiemi organizzati e coerenti. Il loro sviluppo policentrico nel tempo va dunque di tanto in tanto integrato con un'analisi parallela dei singoli testi che li compongono, anche per farne strumenti più adeguati alle odierne esigenze dello Stato e del cittadino. È quanto si propone il progetto "alleggerimento della legislazione cantonale" avviato a fine 2001 dal Governo ticinese.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Jean-Luc Egger
Verschiedene Aspekte und Gefahren, die mit der Verwendung des Modalverbs «dovere» in normativen Texten zusammenhängen, sollen hier kritisch beleuchtet werden. Wenn dieses Verb nicht dazu dient, den zwingenden Charakter einer Bestimmung auszudrücken, kann es in der Regel durch das Hauptverb im Indikativ Präsens ersetzt werden. Allerdings kann auf seinen Einsatz nicht verzichtet werden, wenn der umschriebene Sachverhalt vom Normadressaten oder der Normadressatin eine bestimmte Handlung verlangt. Andererseits machen verschiedene stark mehrdeutige und wenig kohärente Bestimmungen deutlich, wie vorsichtig das Verb «dovere» eingesetzt werden muss. Möglicherweise reicht die — im Übrigen nicht immer konsequent angewendete — Faustregel zahlreicher Handbücher zur Gesetzesredaktion nicht aus, nach der die deontische Modalität explizit ausgedruckt werden muss, wenn der Rechtsadressat keine Behörde ist.
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