Katia Horber-Papazian
Die SEVAL hat sich zum Ziel gesetzt, Politikerinnen und Politiker für die Evaluation von politischen Massnahmen zu sensibilisieren und den Dialog zwischen politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie Evaluatorinnen und Evaluatoren zu fördern. Der Beitrag erläutert die Gründe für die Durchführung einer Konferenz zum Thema «Politik und Evaluation» und zeigt auf, welche Schritte nötig sind, um die Evaluation staatlicher Politik zu etablieren.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Ruth Dreifuss
La réalité est trop complexe pour que l'on pense raisonnablement pouvoir effectivement connaître les conséquences des choix politiques, à tous les niveaux. C'est dans l'identification des problèmes et de leur transformation que l'évaluation joue un rôle indispensable. Elle est un instrument essentiel de la décision politique, une étape d'un processus démocratique et pédagogique, contribuant à créer les conditions d'un dialogue aussi objectif, rationnel et transparent que possible.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Luzius Mader
Was wurde erreicht, was ist noch zu tun?
Artikel 170 ist eine neue Bestimmung, die im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung eingeführt worden ist. In diesem Artikel geht es nicht nur um die Überprüfung der Wirksamkeit von politischen Massnahmen, sondern generell um deren Eruierung und Beurteilung. Dabei stellt sich einerseits die Frage, was die Einführung von Artikel 170 bewirkt hat, aber auch, was allgemein von der Entwicklung von Evaluationen erwartet werden kann?
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Philippe Schwab
Eine der wichtigeren institutionellen Neuerungen der Bundesverfassung von 1999 besteht darin, dass das Parlament dazu verpflichtet wird, die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dieser Neuerung liegt eine einfache Überlegung zu Grunde: Die Eidgenössischen Räte als Vertreter des Volkes und der Kantone sollen prüfen, ob die Gesetze, die sie verabschieden, auch die angestrebte Wirkung zeigen. Als Grundsatz ist die Evaluation unbestritten, ihre praktische Umsetzung im Parlament hingegen verläuft nur zögerlich und stösst auf eine ganze Reihe von Problemen. Dies liegt nicht nur an der Neuheit des Instruments und an der Ressourcenknappheit. Bei der Auswahl der zu evaluierenden Bereiche und bei der Bewertung der Ergebnisse treten auch methodologische Schwierigkeiten auf. Zudem hat die Evaluation ein Imageproblem: Oft wird sie eher als Experimentierfeld für Spezialisten und Spezialistinnen denn als Instrument im Dienste der Parlamentarier und Parlamentarierinnen wahrgenommen. Zwar wurden in den letzten Jahren Fortschritte erzielt; dennoch darf der Stellenwert, den die Evaluationen für die Parlamentsarbeit haben, nicht überschätzt werden. Das Parlament funktioniert nach Regeln der Demokratie, die nicht immer rationell sind. So können Evaluationen zwar den Entscheidungsfindungsprozess im Parlament optimieren, sie werden ihn aber nie ersetzen können.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Kurt Nuspliger
Damit Evaluationen wirkungsvoll durchgeführt werden können, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Gesetzesevaluationen. Der Kanton Bern hat erste Erfahrungen mit der Wirksamkeitsüberprüfung von staatlichem Handeln gesammelt, und die Erfahrungen zeigen, welche Bedingungen notwendig sind, damit eine Gesetzesevaluation als Instrument der Politikberatung wirkungsvoll eingesetzt werden kann.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Balthasar Andreas
Evaluatorinnen und Evaluatoren bewerten die Effektivität und Effizienz von politischen Massnahmen und Programmen und beschäftigten sich mit dem Nutzen von politischem Handeln. Obwohl Arbeiten belegen, dass Evaluationen wertvolle Beiträge zur Politikgestaltung leisten, ist das Interesse der Politiker und Politikerinnen an der Evaluationstätigkeit nicht sehr gross. Weshalb ist das so, und wem nützen die Ergebnisse von Evaluationen am meisten?
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Michael Burkard
Der Beitrag untersucht anhand einer Analyse der Wirkung der Agrarsubventionen das Verhältnis der beiden Politikziele «Wettbewerbsfähigkeit » und «dezentrale Besiedlung» im Landwirtschaftsartikel der schweizerischen Bundesverfassung (Art. 104 BV). Darauf aufbauend werden Fragen zur Evaluation der schweizerischen Landwirtschaftspolitik im Allgemeinen und zur Wirksamkeitsüberprüfung durch die parlamentarische Oberaufsicht im Besonderen aufgeworfen.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Werner Bussmann
Seit der Einführung der ersten Evaluationsklausel im Umweltschutzgesetz 1984 hat sich diese Form von Rechtsbestimmungen auf Bundesebene stark verbreitet. Die Homepage des Bundesamts für Justiz führt 55 Evaluationsklauseln auf. Sie unterscheiden sich beträchtlich bezüglich Objekt und Zeitpunkt der Wirksamkeitsüberprüfung sowie bezüglich der gewählten Terminologie. Die von der Eidgenössischen Generalsekretärenkonferenz eingesetzte Interdepartementale Kontaktgruppe «Wirkungsprüfungen» hat sich im Rahmen ihrer Arbeiten auch mit den bestehenden Evaluationsklauseln befasst und eine etwas differenziertere Typologie, als sie bisher bestand, entwickelt. Ihre Resultate werden hier vorgestellt.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Andreas Lötscher
Überlegungen aus gesetzesredaktioneller Sicht
Die Variationen in den Formulierungen von Evaluationsklauseln in bestehenden Gesetzen sind historisch gewachsen und teilweise nicht materiell begründet. Eine solche inkohärente Redaktionspraxis ist unbefriedigend und kann möglicherweise auch materielle Unsicherheiten schaffen. In diesem Beitrag werden, ausgehend von den Vorschlägen der Interdepartementalen Kontaktgruppe «Wirkungsprüfungen», Vorschläge zu einer einheitlichen Redaktionspraxis bei der Formulierung von Evaluationsklauseln gemacht.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Jean-Daniel Delley
Der Kanton Genf ging bei der Institutionalisierung der Evaluation neue Wege: Er setzte ein externes Evaluationsorgan ein, das nicht Teil der Verwaltung ist: die «Commission externe d'évaluation des politiques publiques (CEPP)». Die Mitglieder dieser Kommission, Persönlichkeiten mit Erfahrung in der Verwaltungs- und Unternehmensführung, sind nebenamtlich tätig. Die CEPP orientiert sich bei ihrem Evaluationsverfahren sowohl an klaren methodischen Prinzipien wie an Konsensfindungsverfahren. Sie strebt bei ihrer Tätigkeit nach einem Gleichgewicht zwischen Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit und Nutzen; dieser bestimmt sich nach dem hauptsächlichen Zweck einer Evaluation, nämlich Entscheidungshilfen zu bieten.
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Beitragsarten: Werkstattberichte