Thomas Braunschweig
Übersicht über die Neuordnung
Anfang 2005 ist die Neuordnung der Erhebung von Gebühren durch die Bundesverwaltung in Kraft getreten. Im folgenden Artikel werden die wesentlichen Aspekte dieser Neuordnung und die Auswirkungen auf die zukünftige Rechtsetzung im Bereich der Gebühren der Bundesverwaltung skizziert.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Florian Utz
«Kaum etwas ärgert die Schweizer so sehr wie die aktuelle Gesetzesflut », behauptete unlängst ein Nachrichtenmagazin. Auch wenn diese Aussage reichlich übertrieben scheint, kann doch festgestellt werden, dass die Kritik über die tatsächliche oder vermeintliche Gesetzesinflation sehr häufig zu hören ist. Die Ursachen der angeblichen Gesetzesflut sind jedoch noch wenig erforscht. Wer gibt im Bund die Impulse zur Rechtsetzung? Wie sehr folgt die Rechtsetzung in der Schweiz völkerrechtlichen Vorgaben, wie sehr dient sie der Erfüllung entsprechender Verfassungsaufträge, und wie sehr versucht sie Mängel in der geltenden Rechtsordnung zu beheben?
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Sandra Bonassi
Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurden neue bereichsübergreifende Bestimmungen geschaffen. Die Verankerung des bisher ungeschriebenen staatsrechtlichen Grundsatzes der Subsidiarität in der Bundesverfassung und die Entflechtung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen sind für die NFA zentral. Das Subsidiaritätsprinzip wurde jedoch nicht nur für das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen verankert, sondern erhält mit der Platzierung im allgemeinen Teil der Bundesverfassung (Art. 5a BV ) eine umfassende Geltung. Welche Argumente wurden für und gegen die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips auf Verfassungsebene (Art. 5a BV), und die Bestimmung über die Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben (Art. 43a BV) geäussert und welches sind die neuen Instrumente der Programmvereinbarung (Art. 46 Abs. 2 BV)?
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Corinne Schaerer
Optimierung der Benutzerfreundlichkeit durch Definition von Minimalstandards
Auch die Veröffentlichung der Gesetzessammlungen wurde von den Entwicklungen des Internets beeinflusst. Der Bund und die Kantone verfügen heute alle über eine Gesetzessammlung online. Nicht überall verläuft die Suche nach einem Erlass aber ohne Probleme und wird die Gesetzessammlung online regelmässig aktualisiert. Der Beitrag zeigt auf, welche Minimalstandards eingehalten werden müssen, damit Gesetzessammlungen online ein noch wertvolleres Instrument für Benutzerinnen und Benutzer sind.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Christine Guy-Ecabert
Die Formen gütlicher Konfliktbeilegung erleben in allen Rechtsbereichen und namentlich im Bereich des Verwaltungsrechts einen regelrechten Aufschwung. Bevor solche Konfliktbeilegungsformen gesetzlich geregelt werden, sollten jedoch die Besonderheiten verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten bekannt sein. Es braucht auch die Erkenntnis, dass die Entwicklung unserer Gesellschaft die Suche nach neuen Lösungswegen für Konflikte zwischen dem Staat einerseits und den Bürgerinnen und Bürgern andererseits rechtfertigt. In diesem Beitrag wird zunächst eine kurze Typologie der alternativen, das heisst gütlichen Formen der Konfliktbeilegung erstellt. Danach wird anhand einiger Beispiele gezeigt, wie der Gesetzgeber die einvernehmliche Konfliktbeilegung heute verrechtlicht. So ist ihre Verankerung in Spezialgesetzen zwar nicht neu, kommt aber immer häufiger vor. Zudem finden solche Verfahren wie die Verhandlung und die Mediation jetzt auch Eingang in die allgemeinen Verfahrensgesetze. Dadurch wächst sicher der Bekanntheitsgrad der einvernehmlichen Konfliktbeilegung. Dies ist vor allem für die Mediation eine Chance: Sie steht in Verwaltungsstreitigkeiten, die dem Verwaltungsverfahren unterstehen, den Konfliktparteien in Zukunft grundsätzlich unentgeltlich offen.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Giampiero Beroggi /
Thomas Schuler
In der Schweiz müssen ab 1. Mai 2006 neue Warnhinweise auf die jährlich verkauften 700 Millionen Zigarettenpackungen aufgedruckt werden. Internationale Studien zeigen, dass solche Warnhinweise genügend effektiv sind, um Rauchende zum Ausstieg zu motivieren und Nichtrauchende vom Rauchen abzuhalten. Als Ergänzung zu den Warnhinweisen verlangen einzelne Staaten seit wenigen Jahren auch, dass Bilder auf die gesundheitlichen Folgen des Rauchens aufmerksam machen sollen. Eine prospektive Evaluation der Wirksamkeit von Artikel 12 der neuen Tabakverordnung zeigt, welche Erfahrungen mit einer repräsentative Ex-ante-Evaluation in den Städten Zürich und Baden gemacht wurden.
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Beitragsarten: Werkstattberichte