Leitlinien für die Aufgabenteilung und -erfüllung zwischen Bund und Kantonen
Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurden neue bereichsübergreifende Bestimmungen geschaffen. Die Verankerung des bisher ungeschriebenen staatsrechtlichen Grundsatzes der Subsidiarität in der Bundesverfassung und die Entflechtung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen sind für die NFA zentral. Das Subsidiaritätsprinzip wurde jedoch nicht nur für das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen verankert, sondern erhält mit der Platzierung im allgemeinen Teil der Bundesverfassung (Art. 5a BV ) eine umfassende Geltung. Welche Argumente wurden für und gegen die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips auf Verfassungsebene (Art. 5a BV), und die Bestimmung über die Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben (Art. 43a BV) geäussert und welches sind die neuen Instrumente der Programmvereinbarung (Art. 46 Abs. 2 BV)?