Das neue Lebensmittelverordnungsrecht
Von der anfänglichen Strukturreform zur grossen EU-Äquivalenz-Übung
In einem grossen Gesetzgebungsprojekt hat das Bundesamt für Gesundheit in den letzten zweieinhalb Jahren das Lebensmittelverordnungsrecht neu geordnet. Schon Fritz Gygi (1986, 5) hatte in seinem Lehrbuch festgestellt, dass dessen Seitenzahlen «den Umfang des Zivilgesetzbuches nicht unbeträchtlich übersteigen». Rund 1000 Seiten der Systematischen Sammlung waren zu überarbeiten. In einer ersten Prozessphase wurde eine bundesrätliche Verordnung vorbereitet, die sich auf die wesentlichen Inhalte beschränkte und alles Übrige auf Stufe Departement (EDI) delegierte. Mitten im Projekt überraschte uns die EU mit einem völlig neuen Hygienerecht, das wir sehr rasch ins schweizerische Recht übernehmen mussten.