Laurenz Rotach /
Corinne Schaerer
Mit der Verabschiedung der Botschaft und dem Erlassentwurf durch den Bundesrat ist das Vorverfahren der Gesetzgebung abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Bundesrat seine Vorlagen nur noch ausnahmsweise ändern kann, entweder mit der Zusatzbotschaft oder dem Einzelantrag nach Artikel 160 Absatz 2 BV. Welche Voraussetzungen dafür nötig sind und wie diese Ausnahmen in der Praxis angewendet werden, diskutiert der vorliegende Beitrag.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Zinon Koumbarakis
Die Bedeutung interkantonaler Verträge hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, und ein Ende dieses Trends ist nicht absehbar. Entsprechend gewinnt auch die Thematik der Publikation interkantonaler Verträge an Bedeutung. Die gegenwärtige Rechtslage und Praxis bei der Publikation solcher Verträge erweist sich als ungenügend. Deshalb ist nach Lösungen zu suchen, die sich an den Funktionen der Publikation orientieren.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Daniel Elmiger
Das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) vom 5. Oktober 2007 sieht in Artikel 7 vor: «Die Bundesbehörden bemühen sich um eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache und achten auf geschlechtergerechte Formulierungen.» Diese qualitative Bestimmung in Bezug auf die Verständlichkeit und den nichtdiskriminierenden Charakter der Amtssprache hält im Sprachengesetz fest, was für die deutsche Sektion der Sprachdienste der Bundeskanzlei schon seit einiger Zeit Usus ist. Im Französische ist die Umsetzung der «formulation non sexiste» weniger weit fortgeschritten; insbesondere auch deshalb, weil der Bundesrat im Jahre 1993 beschlossen hat, dass im Französischen (wie auch im Italienischen) die sprachliche Gleichbehandlung in Erlassen nicht verbindlich ist. Zwar existiert auch für das Französische ein Guide de formulation non sexiste, doch er weist im Vergleich zum deutschen Leitfaden beträchtliche Unterschiede auf. Das Sprachengesetz erhebt nun allgemein – ohne zwischen den Sprachen zu unterscheiden – Anspruch auf «geschlechtergerechte Formulierungen». Wie sollen diese in den romanischen Sprachen umgesetzt werden? Der vorgeschlagene Artikel macht einen historischen Überblick über die vergangenen 20 Jahre und versucht, mögliche Lösungen für die Umsetzung der im Sprachengesetz festgeschriebenen Forderung zu skizzieren.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Christof Schwenkel /
Flurina Landis
Bei der Umsetzung von politischen Programmen spielen Informations- und Beratungsleistungen häufig eine wichtige Rolle. Zielgruppen werden dabei in der Regel mit einer grossen Zahl von Massnahmen und Instrumenten angesprochen. Der vorliegende Beitrag zeigt eine Methode für eine standardisierte Bewertung solcher Leistungen auf.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Margit Jochum /
Simone Ledermann
Die Legistik befasst sich mit den Kenntnissen und Methoden, die bei der Gesetzgebung verwendet werden. Sie will mit einem methodischen Vorgehen die Gesetzesflut eindämmen. Deshalb wird untersucht, ob und wie gut die Gesetzgebung in der Verwaltungspraxis mit den theoretischen Modellen der Legistik übereinstimmt, und es wird nach Faktoren gesucht, die dafür verantwortlich sein könnten, dass Theorie und Praxis auseinanderklaffen. Der Beitrag zeigt anhand einer Untersuchung auf, dass der Unterschied zwischen der legistischen Praxis in der Verwaltung und der von der methodisch erarbeiteten Theorie der Legistik signifikant ist. Es zeigt sich aber auch, dass das von der Legistik erarbeitete Ideal einer Gesetzgebung nicht aus den Augen gelassen werden darf.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
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Beitragsarten: Mitteilungen, Veranstaltungskalender
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
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Beitragsarten: Literaturhinweise