NFA-Gesetzgebungsprozess
Die NFA-Vorlage war, nicht nur für hiesige Verhältnisse, ein «grosser Wurf»: nach jahrelangen Vorarbeiten akzeptierten Volk und Stände im November 2004 die Anpassung von rund 25 Verfassungsbestimmungen, ehe diese auf Gesetzes- und Verordnungsstufe erfolgen konnten. Parallel dazu mussten auch die Kantone ihre Gesetzgebung anpassen. Der folgende Beitrag legt dar, welche Voraussetzungen gegeben sein mussten, um ein Projekt dieser Dimension erfolgreich zum Abschluss zu bringen.