Die Veröffentlichung von Materialien in den Kantonen
Materialien zu Erlassen stellen für Juristinnen und Juristen eine wichtige Auslegungshilfe dar. In den Kantonen erfolgt ihre Veröffentlichung primär gestützt auf Öffentlichkeitsgesetze oder auf die Gesetzgebung über die Organisation der Parlamente und der Regierungen. Die Publikationspraxis ist zwar von Kanton zu Kanton unterschiedlich, doch lässt sich – insbesondere dank dem Internet – ein Trend zu einer zunehmend aktiveren Information durch die Behörden beobachten. Lücken bestehen nach wie vor bezüglich der Veröffentlichung von Materialien zu Erlassen der Exekutive. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Thematik aus einem theoretischen und einem praktischen Blickwinkel.