Bernhard Waldmann /
Zeno Schnyder von Wartensee
Heute ist der chronologisch und systematisch geordnete Zugang zum geltenden Recht in Bund und Kantonen sichergestellt, während auf kommunaler Ebene noch gewisse Lücken bestehen. In der Ausgestaltung der amtlichen Gesetzessammlungen bestehen teilweise erhebliche Unterschiede, wobei sich ein Trend zur zunehmenden Vereinheitlichung feststellen lässt. Der folgende Beitrag widmet sich dem Begriff, den Funktionen sowie der Bedeutung der amtlichen Gesetzessammlungen und weist auf einige Herausforderungen für die Zukunft hin.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Marius Roth
In der Schweiz publizieren Bund und Kantone das Recht grundsätzlich in einer systematischen (konsolidierten) und in einer chronologischen (nicht konsolidierten) Sammlung. Die Funktionen und Eigenschaften dieser Sammlungen haben sich im Laufe der Jahre stark gewandelt. Dabei kommt der elektronischen Publikation eine grosse Bedeutung
zu. Die zunehmende Komplexität des Rechts führt ausserdem dazu, dass die aktuellen Angebote kritisch hinterfragt und den heutigen Gegebenheiten besser angepasst werden sollten.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Daniel Wüger
Die rechtlichen Grundlagen der Assoziierung der Schweiz an Schengen und Dublin sind ohne vertiefte Kenntnisse des relevanten EU-Rechts kaum zu überblicken. Diese beiden Abkommen verfügen, im Vergleich zu anderen bilateralen Abkommen mit der EU, über keine Anhänge, die den geltenden Bestand des zu übernehmenden EU-Rechts geordnet auflisten. Der für die Schweiz massgebende Besitzstand des EU-Rechts ist über mehrere
Stellen verteilt. Verschiedene Hilfsmittel erleichtern jedoch das Auffinden des relevanten Rechts (Register der bilateralen Verträge der BK, Publikationsplattform EUR-Lex der EU). Insbesondere können die Rechtsadressatinnen und -adressaten vermutungsweise davon ausgehen, dass die auf der Publikationsplattform EUR-Lex der EU verfügbaren konsolidierten Fassungen der EU-Rechtsakte des Schengen- und des Dublin-Besitzstands den massgeblichen bilateralen Rechtsbestand wiedergeben, da im Rahmen der Schengen- und der Dublin-
Assoziierung eine grundsätzliche Pflicht zur Übernahme neuen EU-Rechts besteht. Der Zugang zum für die Schweiz massgebenden Schengen- und Dublin-Recht kann als zufriedenstellend bezeichnet werden.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Felix Uhlmann
Der Einbezug privater Normen in die staatliche Rechtsetzung ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Die privaten Normen sind aber nicht in gleicher Weise zugänglich wie staatliches Recht. Teilweise müssen sie käuflich erworben werden. Ob dies zulässig ist, hängt massgeblich davon ab, in welchem Umfang private Normen eine staatlichem Recht vergleichbare Verbindlichkeit annehmen. Im Publikationsgesetz des Bundes sind diese Fragestellungen kaum angesprochen.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Daniela Ivanov
Materialien zu Erlassen stellen für Juristinnen und Juristen eine wichtige Auslegungshilfe dar. In den Kantonen erfolgt ihre Veröffentlichung primär gestützt auf Öffentlichkeitsgesetze oder auf die Gesetzgebung über die Organisation der Parlamente und der Regierungen. Die Publikationspraxis ist zwar von Kanton zu Kanton unterschiedlich, doch lässt sich – insbesondere dank dem Internet – ein Trend zu einer zunehmend aktiveren Information durch die Behörden beobachten. Lücken bestehen nach wie vor bezüglich der Veröffentlichung von Materialien zu Erlassen der Exekutive. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Thematik aus einem theoretischen und einem praktischen Blickwinkel.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Patrick Mägli
Verwaltungsverordnungen des Bundes werden weder in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts noch – in der Regel – im Bundesblatt publiziert. Im vorliegenden Beitrag werden nach einer Einleitung und einer Definition der Verwaltungsverordnung im ersten Hauptteil (Ziff. 3) zunächst die rechtlichen Grundlagen der Veröffentlichung der
Verwaltungsverordnungen sowie die heutige Praxis des Bundesrates und der Bundesverwaltung erörtert. Im zweiten Hauptteil (Ziff. 4) wird der Zugang zu den Verwaltungsverordnungen nach dem Öffentlichkeitsgesetz untersucht und die Praxis dargestellt. In den Schlussfolgerungen (Ziff. 5) wird mit Blick auf eine laufende Revision des Publikationsgesetzes die Möglichkeit erwogen, Verwaltungsverordnungen des Bundes an zentraler Stelle zu veröffentlichen.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Karl Irresberger
Für das österreichische Publikationsrecht ist kennzeichnend, dass zur Verlautbarung von Rechtsvorschriften primär ein eigenes (Bundes- oder Landes.)Gesetzblatt bestimmt ist. Daneben gibt es eine Vielzahl anderer erlautbarungsmedien und -weisen. Die Funktion amtlicher Sammlungen von Rechtsvorschriften wird weitgehend vom (nichtamtlichen) Rechtsinformationssystem des Bundes wahrgenommen. Eine Sonderstellung hat das Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich, das als Löseblatt-Sammlung des Landesrechts zugleich das Verlautbarungsmedium ist. Die jüngste Entwicklung ist durch den Zug zur ausschliesslich elektronischen Kundmachung bestimmt; das Bundesgesetzblatt wird seit 2004 im Internet publiziert.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Peter Hösli
Für die amtlichen Publikationsorgane des Kantons Zürich soll die im Internet veröffentlichte Fassung rechtsverbindlich sein. Der Kanton Zürich arbeitet daran, die Voraussetzunge dafür zu schaffen. Beim Amtsblatt waren Neuerungen auf technischer Ebene erforderlich. Dieser Schritt ist getan. In Arbeit ist die Revision des Publikationsgesetzes, welche die rechtliche Grundlage für den Primatwechsel schafft. Damit soll der zentralen Bedeutung des Internets als Informations- und Kommunikationsmedium und den heutigen Gewohnheiten der Rechtssuchenden Rechnung getragen werden. Die Herausgabe der amtlichen Publikationsorgane auf gedrucktem Papier soll soweit möglich in den Hintergrund treten.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Christian Perissinotto
Die Gesetzgebung über die amtlichen Veröffentlichungen wird zurzeit revidiert Die Veröffentlichung von Berichten, die Veröffentlichung durch Verweis und die Publikationsfristen – Aspekte, die unter anderem Gegenstand der Revision sind – wurden klarer gefasst oder sind zum Teil noch klärungsbedürftig Zum ersten Aspekt werden eine Analyse und Lösungen präsentiert, die sich am Empfänger orientieren: Bei der Prüfung der Veröffentlichung wird demnach berücksichtigt, an wen (den Bundesrat, das Parlament oder Dritte) sich der Bericht richtet Die Veröffentlichung durch Verweis wird in der Revisionsvorlage nicht grundlegend geändert Der vorliegende Beitrag fokussiert deshalb vor allem auf die Auslegung der geltenden Bestimmung und zeigt anhand konkreter Beispiele auf, wie sie zu verstehen ist Zum dritten Aspekt – der Frage der Fristen – werden ein Überblick über die heutige Situation gegeben und die Folgen einer Veröffentlichung unter Nichtbeachtung der gesetzlichen Frist kritisch betrachtet.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Michel Moret
Die zurzeit geltende rechtliche Grundlage zu den amtlichen Publikationen ist seit 1. Januar 2005 in Kraft. Die Informatiksysteme, die vom Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV) benutzt werden, stammen aus dem Jahr 1998 und wurden seither praktisch nie angepasst. Die Bundeskanzlei (BK) hat 2011 eine Strategie und einen Projektplan erarbeitet, um wenn möglich schon auf den 1. Januar 2016 im Rahmen von mittelgrossen Projekten den Primatwechsel zur elektronischen Veröffentlichung zu realisieren. Das Vorhaben beruht auf drei strategischen Achsen: einer gesetzgeberischen (Projekt PrimVElec, bestehend aus einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen, die den Primatwechsel rechtlich ermöglicht); einer informatiktechnischen (bestehend aus verschiedenen Projekten zur Modernisierung des Systems); einer organisatorischen (bestehend aus Anpassungen der organisatorischen Strukturen und Abläufe). Was die gesetzlichen Änderungen betrifft, so hat der Bundesrat am 21. November 2012 die Vernehmlassung zum Publikationsgesetz mit Frist bis 8. März 2013 eröffnet. Im Informatikbereich sind drei Projekte am Laufen, deren Abschluss für Ende Frühling 2013 vorgesehen ist: 1. Die Neugestaltung der Webseiten zum Bundesrecht: Neu sollen alle Erlassversionen der Systematischen Sammlung, also nicht mehr nur die aktuell gültige Version, sowie sämtliche Änderungen seit Inkrafttreten des Grunderlasses integral elektronisch abrufbar sein; ausserdem wird es eine neue Suchmaschine geben. 2. Die Definition von Standards, vor allem auf XML-Ebene und bei der Zuordnung von Rechtstexten. 3. Die Festlegung der Zusammenarbeit und von Partnerschaften mit anderen Stellen innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Roland Gerne /
Andrea Huckele
Die Autorin und der Autor berichten über die Umrüstung der aargauischen «Rechtssetzerei» auf das XML-Format. XML ist Synonym für den vermehrten Einsatz der Informationstechnologie in der Rechtssetzung im Allgemeinen und für das Entwerfen von strukturierten Erlasstexten im Speziellen. Der Bericht versteht sich deshalb auch als Beitrag zur (noch) nicht geschriebenen «Technik der Rechtssetzungstechnik». Er schildert die im Kanton Aargau realisierten Vorteile und die darüber hinaus bestehenden Chancen des XML-Einsatzes, ohne aber die Nachteile und Risiken zu verschweigen.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Daniela Ivanov /
Marius Roth
Die Publikation des interkantonalen Rechts weist zahlreiche Defizite auf. Verschiedene Versuche, Verbesserungen in diesem Bereich zu erzielen, sind bisher gescheitert. Das Zentrum für Rechtsinformation (ZRI) nimmt sich dieser Problematik an und will, gemeinsam mit interessierten Kantonen, praktikable Lösungen erarbeiten.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
Balthasar Andreas /
Lars Balzer /
Wolfgang Beywl /
Rebekka Bratschi /
Astrid Hirzel /
Marlène Läubli /
Simone Ledermann /
Markus Nussbaumer /
Christian Rüefli /
Felix Uhlmann /
Thomas Widmer
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Beitragsarten: Literaturhinweise
Stephan C. Brunner /
Marius Roth /
Cédric Maschietto /
Giovanni Bruno
Kettiger Daniel/Sägesser Thomas, Kommentar zum Publikationsgesetz des
Bundes, Bern 2011
Marius Roth : Die Verröffentlichung von Rechtsnormen in der Schweiz, Verlag Dike
(Zürich / St. Gallen) 2011
Aldo Foglia, Introduzione linguistica (ma non solo) al diritto svizzero, con una
introduzione di Jean-Luc Egger, Giuffrè Editore, Milano 2012, 220 pagg.
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Beitragsarten: Rezensionen