Andrea Caroni
Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier vertreten zwar «das Volk». Dieses ist aber vielschichtig. Lobbyisten ihrerseits bringen partikuläre Interessen in die Politik ein. Parlamentarier sollen den Austausch mit solchen Interessenvertretern durchaus pflegen – dabei aber eine gesunde Distanz wahren. Um diese Distanz auch institutionell auszudrücken, fordert der Autor eine Reform des Zutritts zum Bundeshaus: Interessenvertreter
sollen nicht mehr mittels eines von Parlamentariern verliehenen Badges, sondern durch ein Akkreditierungssystem Zutritt erhalten.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Salome von Greyerz
Anhand von zwei aktuellen Gesetzgebungsprojekten – dem Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung und dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – wird aufgezeigt, welche Auswirkungen der Einbezug der betroffenen Akteure ausserhalb der institutionalisierten Verfahren auf den Gesetzgebungsprozess hat. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass ein solcher Einbezug
die Qualität und die Akzeptanz eines Gesetzesentwurfs bei den Akteuren zu erhöhen, dessen Unterstützung durch das Parlament jedoch nicht zu garantieren vermag.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Stefan Wyer
Lobbying ist ein wichtiger Bestandteil jeder Demokratie. Die Lobbyisten spielen auf dem Markt der politischen Meinungen eine einflussreiche Rolle. In den letzten Jahren haben sich die Bestrebungen verstärkt, das Lobbyingwesen zu regulieren. Die Schaffung eines Lobbyinggesetzes ist jedoch der falsche Weg. Vielmehr ist auf die Selbstregulierung der Branche zu setzen.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Ueli Stückelberger
Der Übergang von «Information» zu «Lobbying» ist fliessend, oft unterscheiden sich in der Praxis Informations- und Lobbyaktivitäten der Behörden und Verbände nur gering. «Vernünftige» Lobbyaktivitäten führen zu einem Mehrwert im parlamentarischen Meinungsbildungsprozess.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Caroline Hess-Klein
Für Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, ist Lobbying ein Mittel, um auf die Diskriminierungen zu reagieren, denen diese Menschen ausgesetzt sind. Dieses Lobbying ist in zweierlei Hinsicht besonders: Erstens tragen die Organisationen auf diesem Weg dazu bei, dass der Gesetzgeber – wie es Artikel 8 Absatz 4 der Bundesverfassung vorgibt – die notwendigen Massnahmen ergreift, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu garantieren, dass sie selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Zweitens wiegt das Lobbying die Tatsache auf, dass Menschen mit Behinderungen in den politischen Organen untervertreten sind.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
François Baur
Mit dem Ziel, die Interessen der Schweizer Wirtschaft im politischen Prozess der EU zu vertreten, ist der Schweizer Wirtschaftsverband Economiesuisse seit über 25 Jahren mit einer eigenen Vertretung in Brüssel präsent. Als Dachverband vertritt Economiesuisse gegenüber der EU nicht nur die Interessen seiner Mitglieder, sondern hat das Gesamtinteresse der Schweizer Volkswirtschaft im Auge. Eine enge Zusammenarbeit mit demeuropäischen Wirtschaftsverband und mit anderen Schweizer Akteuren, die in Brüssel permanent vertreten sind, ist für die erfolgreiche Durchsetzung von Wirtschaftsinteressen eines Aussenseiters wie der Schweiz essenziell. Ebenso spielt die Kommunikation gegenüber den europäischen Institutionen eine wichtige Rolle.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Guy Krneta
Als öffentliche Personen, deren Glaubwürdigkeit auf einem erfolgreichen Werk beruht, könnten sich Künstlerinnen und Künstler als politische Lobbyisten geradezu anbieten. Dies widerspricht jedoch in der Regel ihrem Selbstverständnis. Dabei gibt es etliche Beispiele von Künstlerinnen und Künstlern, die sich in politische Debatten einmischen, nicht nur in eigener Sache. Und wo sie dies tun, wird ihnen umgehend Selbstprofilierung vorgeworfen.
Umgekehrt leben Kunstschaffende mit dem Vorwurf, sie würden zu wenig tun für ihre Sache, sie sollten mehr kulturpolitisch lobbyieren, es fehlten ihnen die gewichtigen Stimmen im Parlament. In diesem Spannungsfeld bewegt sich die Kunst, zwischen dem Dasein als potenziellem Lobbyinginstrument und politischer Marginalisierung.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Lorenz Bösch
Lobbyarbeit ist das Schmiermittel des politischen Systems. Sie bringt Dinge in Gang und trägt zu guten Lösungen bei. Sie kann aber auch Sand im Getriebe sein und dazu beitragen, dass Lösungen scheitern. Welcher Lobby oder welchen Lobbyisten sie Gehör schenken, bestimmen die politischen Entscheidungsträger. Anhand von neun Thesen werden in diesem Beitrag die Rolle der Lobbyarbeit und die Wechselwirkungen mit den politischen Entscheidungsträgern beleuchtet.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Markus Häfliger
Das Verhältnis von Lobbyisten und Journalisten bewegt sich zwischen Kooperation und Konfrontation. Zur Kooperation kann es kommen, weil Lobbyisten für Journalisten eine Informationsquelle sind – allerdings eine Quelle, die potenziell vergiftet ist. Zur Konfrontation kann es kommen, wenn Lobbyisten fragwürdige Methoden anwenden.
In solchen Fällen müssen die Medien Lobbys an den Pranger stellen.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Thomas Sägesser
Der Einbezug interessierter Kreise bei der Vorbereitung staatlicher Vorhaben hat in der Schweiz Tradition. Mehrere Bestimmungen auf Bundesebene gewährleisten diesen Einbezug und schaffen grundsätzlich Transparenz. Nicht durchwegs transparent ist indessen die Einflussnahme von Lobbyisten auf Gesetzesvorhaben. Auf Bundesebene bestehen keine hinreichenden Grundlagen zum Erlass einer Regulierung der Lobbyingtätigkeiten.
Es stellt sich daher die Frage, ob nicht auf dem Weg einer Selbstregulierung eine Lösung des Problems gefunden werden könnte. Der Beitrag zeigt auf, welche inhaltlichen Anforderungen eine solche Selbstregulierung zu erfüllen hätte.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Felix Uhlmann /
Marc Wohlwend
Soll Lobbying in der Schweiz (strikter) reguliert werden? Und wenn ja, wie? Der Beitrag prüft rechtsvergleichend verschiedene Regelungsansätze und -instrumente. Berücksichtigt werden die Rechtsordnungen von Deutschland und Amerika sowie der EU und der Schweiz. Dabei wird auch auf die aktuelle Debatte in der Schweiz eingegangen.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Emmanuel Sangra /
Laurent Crémieux
Zusammenfassung 2002 hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) einen neuen Fachbereich geschaffen, der Evaluationen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführt. Die EFK hat nun Bilanz gezogen über die 42 Evaluationen, die der Fachbereich seither durchgeführt hat. Als unabhängiges Kontrollorgan wählt die EFK ihre Evaluationsthemen in 80 Prozent der Fälle selber. Das ist zwar ein einmaliges Privileg, zugleich aber auch eine grosse Verantwortung, da jeweils geeignete Themen für Evaluationen zu finden und nützliche Empfehlungen – in erster Linie an die evaluierten Organe – abzugeben sind. Für die Bilanz wurde mit einer gewissen zeitlichen Distanz untersucht, ob die Themenwahl stichhaltig war, und es wurde eine Reihe von Hypothesen zum Nutzen der Evaluationen geprüft. Die Bilanz führt zu neuen Erkenntnissen zum instrumentellen Nutzen von Evaluationen, die von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt wurden. Hingegen sind die Ergebnisse zur Frage, wie die vielversprechendsten Themen für Evaluationen prospektiv ermittelt werden können, weniger ergiebig: Es gibt kaum Korrelationen zwischen den Variablen, die die vorgängige Themenwahl beeinflussen könnten, und den Variablen zum Nutzen der Themen, wie er nach einigen Jahren beurteilt werden kann. Um die Themenwahl zu optimieren, ist es deshalb zentral, über einen grossen «Ideenpool» zu verfügen und diese Ideen unter Berücksichtigung vordefinierter Prioritäten und präziser Kriterien auch aufgreifen zu können.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Robert Baumann
13. Tagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre an der Universität Zürich
Ging es beim letztjährigen Anlass in einem eingängigen Beispiel noch um den Sinkflug eines Hängegleiters, der nicht über eine entsprechende Bewilligung verfügte, so ging es diesmal gar um den Sinkflug der Rechtsetzung ganz allgemein. Und das am Beispiel des intertemporalen Rechts. Doch der Reihe nach. Bei der mit «Intertemporales Recht aus dem Blickwinkel der Rechtsetzungslehre und des Verwaltungsrechts» betitelten 2013er-Ausgabe der Rechtsetzungstagung in Zürich waren das die Fragen: echte oder unechte Rückwirkung? positive oder negative Vorwirkung?1 Das Thema mag einen etwas kleineren Personenkreis angesprochen haben, jedenfalls wirkte die Teilnehmerzahl überschaubarer als das Jahr zuvor. Das hatte immerhin den Nebeneffekt, dass die Tagung im Gebäude des Medizinhistorischen Seminars durchgeführt werden konnte. In den Pausen bot sich so die Gelegenheit, einen Blick in das aus den Medien bekannt gewordene Museum zu werfen.2 Einer der Schwerpunkte des Museums, die Geschichte der Infektionskrankheiten wie Pest, Lepra, Syphilis, Pocken, Tuberkulose, Kinderlähmung und Aids, war kurz vor der Referendumsabstimmung zum revidierten Epidemiengesetz am 22. September 2013 durchaus auch für Juristinnen und Juristen relevant.
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Beitragsarten: Tagungsberichte
Jean-Christophe Geiser /
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
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Beitragsarten: Mitteilungen