Die Umsetzung von Volksinitiativen
Einführung in das Tagungsthema
Die Verfassungsinitiative betritt das Gelände der Rechtsordnung mit einem Kompass in der einen Hand und einer Gehhilfe in der anderen – sie weiss zwar, wohin sie will, braucht aber die gesetzgeberische Konkretisierung, um zum Ziel zu gelangen. Durch Volksinitiativen geschaffenes Verfassungsrecht muss vom Gesetzgeber zur Vollendung gebracht werden, was immer häufiger zum politischen Streit darüber geführt hat, ob die Umsetzung korrekt und fair erfolgt. Wenn sich die Volksinitiative geradezu wesensmässig gegen die Politik von Bundesrat und Parlament richtet, dann werden sich vor allem Initiativkomitees gut überlegen müssen, wie man auf die Umsetzungsrenitenz der politischen Organe reagieren will. Die Tagung will Methoden und Verfahren, mit denen durch Volksinitiativen geschaffenes Verfassungsrecht normativ operabel gemacht wird, rechtlich und historisch untersuchen. Exemplarisch sollen ausgewählte Beispiele aus Bund und Kantonen in Erinnerung gerufen und die daraus gezogenen Lehren vorgestellt werden. Die von der politologischen Forschung ermittelten Reformbereiche und -richtungen werden zur Diskussion gestellt.