Die Ungültigerklärung kantonaler Volksinitiativen: ein juristischer oder ein politischer Entscheid?
Die Ungültigerklärung von Volksinitiativen liegt in der Kompetenz der Legislativen. Mehrere Autorinnen und Autoren teilen die Ansicht, dass die Parlamente nicht geeignet seien für diese Rechtskontrolle. Dieser Beitrag schliesst an die Debatte an, nimmt jedoch eine politikwissenschaftliche Perspektive ein. Es wird postuliert, dass die Ungültigerklärung nicht ein rein juristischer Entscheid sein kann, sondern immer auch ein politischer Beschluss sein muss. Dieses Argument wird anhand des Beispiels des Verhüllungsverbots in den Kantonen Tessin und Basel-Stadt ausgeführt.