Justice - Justiz - Giustizia

Liebe Leserinnen und Leser

Seit nunmehr 20 Jahren erscheint in Deutschland eine Richter-Zeitschrift mit dem sinnigen Titel «Betrifft Justiz». In ihrer allerersten Ausgabe stellten sich die Herausgeber die Frage: «Was betrifft Justiz?» Die Antwort lautete:

  • was sie bewirkt,
  • was sie nicht kann,
  • was andere über die Justiz denken,
  • was andere von ihr erwarten,
  • was andere mit der Justiz erleben,
  • was wir über die Justiz denken,
  • was wir wollen,
  • was wir in der Justiz erleben
  • was die Justiz angeht,
  • was uns angehen sollte,
  • was uns betroffen macht.

Besser könnte man – auf eine Kurzform gebracht – nicht ausdrücken, was wir mit dieser neuen Zeitung wollen. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber brauchen eine für jede und jeden von ihnen offen stehende Zeitschrift. Sie brauchen eine Stimme in der Justizöffentlichkeit und in der politischen Öffentlichkeit. Sie brauchen ein Forum des Austausches, der Information, der Kritik, der Vision.

Die Justiz ist, einer eng verstandenen Theorie der Gewaltenteilung zum Trotz, keine mit sich selbst beschäftigte und selbstzufriedene Monade, die in einer Art praestabilisierter Harmonie im Sinne des Philosophen Leibniz lebt und gleichsam in einem Elfenbeinturm dahin judiziert, ungeachtet der Stürme, die draussen wüten. Die Justiz ist ein Teil der Gesellschaft. Sie erfüllt die Aufgabe der dritten, der rechtsprechenden Gewalt im Staat. Sie soll das unparteiisch und unabhängig tun. Die Justiz leistet dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaates und garantiert die fundamentalen Werte einer freiheitlichen Gesellschaft, wie etwa die Menschenrechte und die politischen Freiheiten. Sie ermöglicht aber auch eine faire und, soweit als möglich, gerechte Streitschlichtung in Einzelfällen und leistet dadurch der Gesellschaft wertvolle Dienste. Ein kanadischer Richter des Obersten Gerichts hat in einem Urteil einmal gesagt, dass die richterliche Unabhängigkeit der Justiz «the lifeblood of constitutionalism in democratic societies» sei. Bildhafter kann man die Bedeutung der Justiz nicht zum Ausdruck bringen. Allein schon deshalb steht sie auch in der Kritik. Die Justiz steht in der Öffentlichkeit und hat sich auch damit auseinanderzusetzen; wie auch umgekehrt die Öffentlichkeit sich um die Justiz nicht foutieren kann.

Somit will denn auch diese neue Zeitung über alle Belange der Judikative, die Strafuntersuchungsbehörden mit inbegriffen, in der Schweiz berichten. Sie will aber auch den Blick ins nahe und fernere Ausland öffnen und aufzeigen, was dort die Justiz und die Judikative betrifft. Die Zeitung will zum einen juristische Fachzeitschrift sein und über alle Fragen des Justizverfassungsrechts, der Gerichtsorganisation und der Justizforschung mit wissenschaftlichem Anspruch informieren. Sie will aber zum anderen auch Informations- und Diskussionsforum für alle in der Judikative Tätigen, an ihr Interessierten und von ihr Betroffenen sein. Diese Zeitung will zeigen, was die Justiz bewirkt, was sie bewirken soll, was sie kann und was sie nicht kann, was andere von ihr erwarten und was wir von ihr erwarten. «Justice – Justiz – Giustizia» soll den Leserinnen und Lesern zeigen, wie Entscheidungen zustande kommen, welchen Einflüssen die Justiz ausgesetzt ist, welche Qualitäten sie hat, aber auch welche Mängel vorhanden sind. Berichtet wird zudem über Menschen in der Justiz. Und, last but not least, soll die Zeitung ein Sprachrohr und ein Gefäss für die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter und andere, kantonale Richtervereinigungen sein. Mit dieser inhaltlichen Ausrichtung hebt sich diese Zeitung ab von anderen juristischen Fachzeitschriften. Sie beschreitet neue Wege und ist als solche wohl ein Novum in der Schweiz.

«Justice – Justiz – Giustizia» richtet sich in erster Linie an die Angehörigen der Judikativen, also die Richterinnen und Richter, Laienrichterinnen und Laienrichter, Friedensrichterinnen und Friedensrichter mit eingeschlossen, die Gerichtschreiberinnen und Gerichtsschreiber, an die Angehörigen der Strafuntersuchungsbehörden, also die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, aber auch an die Angehörigen der Legislativen und Exekutiven des Bundes und der Kantone, an die Personen aus der Rechtswissenschaft, Professorinnen und Professoren, Assistierende und Studierende. Schliesslich sind auch all jene angesprochen, die sich für die Justiz interessieren.

Die neue Zeitschrift erscheint online, auch dies Ausdruck eines sich wandelnden Medienverhaltens, viermal pro Jahr. Die Beiträge erfolgen in Deutsch, Französisch, gelegentlich auch in Italienisch und Englisch.

«Justice – Justiz – Giustizia» ist ein neuer, kleiner Stern am Medienhimmel, oder zeitgemässer ausgedrückt, ein neues «Produkt» auf dem Medienmarkt. Die Zeit wird zeigen, ob daraus ein dauerhafter Fixstern entsteht, bzw. ob das Produkt zum Renner oder gar «Blockbuster» bei Konsumentinnen und Konsumenten wird. Der Judikative und der Justiz in unserem Land wäre der Erfolg von «Justice – Justiz – Giustizia» zu wünschen.

Das Redaktionsteam: Anne Colliard, Stephan Gass, Regina Kiener, Hansjakob Mosimann, Thomas Stadelmann, Pierre Zappelli 

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