Justice - Justiz - Giustizia

Liebe Leserinnen und Leser

Die vorliegende Ausgabe der Richterzeitung befasst sich in zwei Aufsätzen mit Fragen aus dem von Prof. Andreas Lienhard und Daniel Kettiger initiierten und vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützten Forschungsprojekt «Grundlagen guten Justizmanagements in der Schweiz» (www.justizforschung.ch).

So geht Angela Eicher im Rahmen ihrer Dissertation, die dem Beitrag zugrunde liegt – am Beispiel des Bezirksgerichts Zürich – der Frage nach, welchen Einfluss externe und interne Erwartungen sowie daran gekoppelte Logiken auf die Führung und Organisation eines Gerichtes haben und welche Praktiken zur Handhabung dieser Erwartungen Anwendung finden. Das Vorhandensein multipler Erwartungen und daran geknüpfter Logiken stellt eine neue Herausforderung für die Schweizer Gerichte und ihre Mitarbeitenden dar. Wie gehen die Gerichte damit um? Diese Frage ist insofern brisant, als oft auch jene externen Erwartungen für die Legitimation eines Gerichts und damit den Erhalt notwendiger Ressourcen relevant sind, die entweder gar nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden können.

Peter Bieri stellt fest, dass in den letzten Jahren die Leistungsanforderungen an die Richterinnen und Richter gestiegen sind. Dies ist mit einer Professionalisierung des Richteramts sowie mit steigenden Informationsbedürfnissen in Bezug auf die Tätigkeit von Richterinnen und Richtern einhergegangen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der auf der Dissertation «Bearbeitung von Daten über Richterinnen und Richter» basierende Beitrag mit Daten bzw. Informationen, die einzelnen Richterinnen und Richtern zurechenbar sind. Zu denken ist beispielsweise an personenbezogene Kennzahlen (etwa zur Geschäftslast, zur Verfahrensdauer, zur Rechtsmittelhäufigkeit oder zur Urteilsbeständigkeit). Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Daten über Richterinnen und Richter werden in der Forschungsarbeit verschiedene Bereiche der Justiz thematisiert.

Tanja Petrik-Haltiner, Gerichtsschreiberin am Bundesverwaltungsgericht, behandelt in ihrem Aufsatz «Qualitätssicherung in der Rechtsprechung» unter dem Aspekt des guten Justizmanagements eine verwandte Materie. Ausgehend von Anforderungen an Richterpersönlichkeiten, gerichtliche Verfahren und Entscheide lassen sich Qualitätsmerkmale der Justiz und Massnahmen zu deren Sicherung eruieren. Derart lässt sich insbesondere die richterliche Tätigkeit beurteilen. Auch mit Blick auf Europa besteht in der Schweiz mangels formalisierter Ausbildung gesetzgeberischer Handlungsbedarf: Notwendig wäre eine verfassungskonforme Grundlage zur systematischen Durchführung einer periodischen Leistungsbeurteilung durch ein zu definierendes Gremium als Beitrag zur Sicherung einer qualitativ hochstehenden Rechtsprechung und zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit.

« La médiation n’est pas une démission du juge, mais une des missions du juge » (Charles Jarosson). Mit dieser pikanten These beendet Jean Mirimanoff seinen Beitrag « Le juge civil comme prescripteur de la médiation ». Mediation im Bereich des Zivilrechts funktioniere schlecht. Diesen Mangel zu beheben, sei eine wirkliche Herausforderung, insbesondere für die Justiz.

Martin Dumermuth und Sandra Eberle behandeln den heute noch wenig genutzten elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten aller föderalen Ebenen. Behörden und professionelle anwaltliche Vertreterinnen und Vertreter sollen durch eine Gesetzesanpassung zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (E-Justice) verpflichtet werden. Die Autoren stellen ein neues Gesetzgebungsprojekt vor.

Gerold Steinmann befasst sich mit der Wiederwahl von Solothurner Amtsgerichtspräsidenten. Diese werden dadurch privilegiert, dass der erste Wahlgang auf den bisherigen Amtsinhaber beschränkt ist und neue Kandidatinnen und Kandidaten nicht zugelassen werden. Der Kreis der möglichen Bewerberinnen und Bewerber wird erst im zweiten Wahlgang geöffnet, wenn im ersten kein absolutes Mehr erreicht wird. Dieses Modell könnte die Unabhängigkeit der Justiz fördern. Mit dieser Besonderheit des Wiederwahlverfahrens nimmt das Solothurner Modell gewissermassen eine Mittelstellung ein zwischen dem traditionellen System mit relativ kurzen Amtsperioden und Wiederwahlen und der Regelung im Kanton Freiburg mit Wahlen auf unbestimmte Zeit und der Möglichkeit der Abberufung.

Wiederum finden Abschlussarbeiten des CAS Judikative 2015/2016 Aufnahme in der Richterzeitung. So gewährt Thomas Frey Einblick in seine Berufspraxis als Vorsitzender einer Schlichtungsbehörde und schildert eine Schlichtungsverhandlung mit Einzelgesprächen. Die Rechtmässigkeit von Einzelgesprächen ist allerdings umstritten.

Und Marcel Ogg hält in seiner Abschlussarbeit fest, dass gemäss Bundesgericht kein Anspruch auf juristisch (aus)gebildete Richterinnen und Richter (BGE 134 I 16) bestehe. Gleichwohl verlangt richterliche Unabhängigkeit nach juristischer Methoden- und Fachkompetenz. Schattenrichter, denen andere den Entscheid einflüstern, sind nicht unabhängig. Umgekehrt setzt die richterliche Unabhängigkeit der Überprüfung von Methoden- und Fachkompetenz bei der Wiederwahl von Richterinnen und Richtern Schranken. Umso wichtiger ist die Bestenauslese bei der Erst- oder Neubesetzung einer Richterstelle. Zentrale Figur der richterlichen Unabhängigkeit ist die Richterin oder der Richter. Er oder sie ist es, der den Parteien die Unabhängigkeit der Rechtsprechung vermittelt und die Fairness des Verfahrens garantiert. Wichtig ist daher, dass Richterin oder Richter nur wird, wer das dafür erforderliche fachliche wie soziale Rüstzeug mitbringt. Richterliche Unabhängigkeit und richterliche Fachkompetenz sind zwei selbständige Konstitutionselemente der Justiz. Fachlich kompetente Richter und Richterinnen sichern die richterliche Unabhängigkeit. Umgekehrt ermöglicht die richterliche Unabhängigkeit eine fachlich kompetente Rechtsprechung.

Am 1. Januar 2012 leitete die Groupe d’États contre la corruption (GRECO) ihre Vierte Evaluationsrunde ein. Diese befasst sich mit der «Prävention der Korruption unter Parlamentariern, Richtern und Staatsanwälten». Thomas Stadelmann stellt in seinem Kurzbericht die wichtigsten Feststellungen des Evaluationsberichts mit Blick auf die Justiz vor.

Niccolò Raselli analysiert den GRECO-Bericht des Europarates vom 15. März 2017 und den darin enthaltenen am 2. Dezember 2016 verabschiedeten Evaluationsbericht zur Schweiz. Im Bericht geht es um Prävention von Korruption bei Mitgliedern von Parlamenten, Gerichten und Staatsanwaltschaften. Der Beitrag nimmt Stellung zu Ausführungen und Empfehlungen hinsichtlich der Gerichte. Es ist Erfahrungstatsache, dass einzelne Politikerinnen und Politiker, ja ganze Parteifraktionen nicht davor zurückschrecken, das Bundesgericht unter Druck zu setzen, um es für ihre Anliegen willfährig zu machen. Als Vehikel dient das Wahlsystem der relativ kurzen Amtsdauer mit der Möglichkeit der Nicht-Wiederwahl und entsprechender Drohgebärden: Abstrafungen mit schlechten Resultaten bei Wiederwahl bis zur konkreten Drohung der Nicht-Wiederwahl (Kruzifixentscheidung, Einbürgerungsentscheidungen, Rassendiskriminierungsentscheidungen). Solche Drohgebärden zeigen die Problematik des Wiederwahlsystems auf. Das wird verkannt, wenn mit Blick auf die fast ausnahmslose Wiederwahl der Richterinnen und Richter von einer faktischen Unabhängigkeit gesprochen wird. Die Alternative zum heutigen Wahlsystem mit dem Erfordernis der periodischen Wiederwahl ist vielmehr die einmalige Wahl, kombiniert etwa mit einer Altersbeschränkung, beispielsweise dem Erreichen des Pensionierungsalters (System des Kantons Freiburg).

In der Kolumne des SVR diskutiert Nora Lichti Aschwanden das neue Kindesunterhaltsrecht – welches seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist, im Vorfeld hohe Wellen geschlagen und bei Rechtsunterworfenen und Rechtsanwendern erheblichen Unmut und Verunsicherung erzeugt hat.

Unter der Rubrik «News abroad» berichtet Hans-Jakob Mosimann über ein Urteil des Dienstgerichtshofs für Richter beim Oberlandesgericht Koblenz (Deutschland) zur Beanstandung einer dienstlichen Beurteilung eines Richters (D). In Deutschland werden Richterinnen und Richter – anders als in der Schweiz – von ihren Vorgesetzten förmlich beurteilt. Und Michael Gressmann schreibt über den 22. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar, der unter dem Generalthema «Der gläserne Mensch» stand.

«Juria» weist auf die Ethikkommission der Schweizerischen Richtervereinigung hin. Diese befasst sich in ihren ersten Stellungnahmen mit der ausser- und nebenberuflichen Tätigkeit von Richterinnen und Richtern.

Das 40. Update der Bibliografie zum Richterrecht und die von der Venice Commission Observatory erstellte Auswahl internationaler Medienberichte über die weltweite Rechtsprechung von Verfassungsgerichten im Aufgabenbereich der Justiz runden die Beiträge ab.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Das Redaktionsteam: Stephan Gass, Hans-Jakob Mosimann, Thomas Stadelmann, Andreas Lienhard, Sonia Giamboni, Pierre Zappelli

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