Weblaw Links

Weblaw Links: kurze Links für juristische Texte

Kurz, verständlich, persistent

 

Warum sind Weblaw Links hilfreich?

Weblaw Links sind kurze, verständliche Links zu den wichtigsten juristischen Inhalten. Sie können endlich auf das Umkopieren von langen, für Publikationen und Texte untauglichen Internetadressen verzichten. Stattdessen erstellen Sie die Links selber, und zwar anhand von gewöhnlichen juristischen Zitierregeln. Worin auch immer Sie schreiben – sei es Word, E-Mail oder sogar ein Chat – mit Weblaw Links verlinken Sie kurz und einfach zu den wichtigsten juristischen Inhalten.

Wie mache ich das?

Sie beginnen mit http://links.weblaw.ch/ und schreiben danach die juristische Referenz.

Zum Beispiel so

http://links.weblaw.ch/BGE-141-III-1 

oder so 

http://links.weblaw.ch/DSG+Art.1 

Weitere Beispiele: Richtlinien zur Erstellung der Weblaw Links

Was passiert, wenn ich klicke?

Wir leiten Sie weiter zum gewünschten Inhalt. Und wir sorgen dafür, dass die Verlinkung immer aktuell ist.

Nutzen:

  • Kurz: für alle Texte und Publikationen tauglich.
  • Verständlich: Sie erstellen die Links anhand von gewöhnlichen juristischen Zitierregeln.
  • Persistent: die Links bleiben immer aktuell.

Zusatz: veredelte Version mit Vorteilen

Bei manchen Inhalten verlinken wir auf eine veredelte Version des gewünschten Dokuments. Diese Version ist dem Original treu, ist frei verfügbar und hat viele Vorteile: juristische Referenzen sind verlinkt und aufgelistet; das Dokument wird mit Schlagworten in den drei Landessprachen und auf Englisch zusammengefasst.

Die Richtlinien zur Erstellung der Weblaw Links informieren über Inhalte mit einer veredelten Version.