Richtlinien zur Erstellung der Weblaw Links
Grundsatz
Beginnen Sie mit http://links.weblaw.ch/ und schreiben Sie danach die juristische Referenz.
Form
Die juristische Referenz darf keine Leerschlage beinhalten. Die Leerschläge sollten mit dem Minus-Zeichen ersetzt werden.
Beispiel: http://links.weblaw.ch/BGE-141-III-1
Bei der Angabe eines Gesetzesartikels sollte zwischen der Gesetzesabkürzung bzw. der SR-Nr. und dem Artikel ein Plus-Zeichen verwendet werden. Direkt vor der Artikel-Nr. darf weder ein Leerschlag noch ein Sonderzeichen vorhanden sein.
Beispiel: http://links.weblaw.ch/DSG+Art.1
Sprache
Ohne Angaben zur Sprache wird zum deutschsprachigen Inhalt weitergeleitet.
Bei mehrsprachigen Inhalten (z.B. Bundesgesetzen) kann die Sprache der Verlinkung zwischen http://links.weblaw.ch/ und der juristischen Referenz definiert werden. Die juristische Referenz sollte in dieser Sprache geschrieben werden.
http://links.weblaw.ch/DSG = http://links.weblaw.ch/de/DSG
http://links.weblaw.ch/SR-235.1 = http://links.weblaw.ch/de/SR-235.1
http://links.weblaw.ch/fr/RS-235.1 = http://links.weblaw.ch/fr/LPD
http://links.weblaw.ch/it/RS-235.1 = http://links.weblaw.ch/it/LPD
Verlinkbare Referenzen
Die Liste wird ständig erweitert.
Aktuell können die folgenden Referenzen verlinkt werden.
Rechtsprechung Bund
Bundesgericht
(Verlinkung jeweils auf die veredelte Version)
Leitentscheide
http://links.weblaw.ch/BGE-141-III-1
Weitere Urteile
http://links.weblaw.ch/5A_199/2014
Bundesverwaltungsgericht
(Verlinkung jeweils auf die veredelte Version)
Leitentscheide
http://links.weblaw.ch/BVGE-2009/10
Weitere Urteile
http://links.weblaw.ch/BVGer-C-1469/2007
Bundesstrafgericht
(Verlinkung jeweils auf die veredelte Version)
Leitentscheide
http://links.weblaw.ch/TPF-2007-79
Weitere Urteile
http://links.weblaw.ch/BSTGER-SK.2004.13
Gesetzgebung Bund
Bundesgesetze
http://links.weblaw.ch/DSG+Art.1
http://links.weblaw.ch/SR-235.1
http://links.weblaw.ch/SR-235.1+Art.1
Bundesblatt