NetzBeweis

Beweissicherung im Internet - ganz einfach

Erstellen Sie elektronisch signierte Screenshots einer Webseite. Gegen Hass und Diskriminierung im Netz.

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Was ist NetzBeweis?

NetzBeweis sichert den Inhalt einer Website als Beweis für ein gerichtliches Verfahren.

Wie funktioniert NetzBeweis?

NetzBeweis erstellt einen Printscreen einer Website und speichert diesen als eine digital signierte PDF-Datei. 

Warum ist NetzBeweis hilfreich?

NetzBeweis belegt als unabhängiger Dritter, dass eine Website zu einem gegebenen Zeitpunkt einen bestimmten Inhalt hatte. 

Was sind typische Anwendungsfälle von NetzBeweis?

Sicherung der Inhalte von Tweets, Posts und Kommentaren, die potentiell gegen das Recht oder die guten Sitten verstossen. Konkrete Beispiele:

  • Hass im Internet
  • Ehrverletzungen und Drohungen
  • Persönlichkeitsverletzungen, auch in Herabsetzung der beruflichen bzw. geschäftlichen Ehre
  • unwahre Behauptungen in Medien
  • Boykottaufrufe oder falsche, herabmindernde Behauptungen bezüglich Waren oder Dienstleistungen
  • unlauterer Wettbewerb
  • Diskriminierung und Aufruf zu Hass
  • Hass und Mobbing im Kontext von Volksschulen

Für wen ist NetzBeweis bestimmt?

In erster Linie ist NetzBeweis für Personen bestimmt, die sich vom Inhalt einer Website betroffen fühlen. Weiter kann NetzBeweis durch Anwält*innen und Organisationen genutzt werden, um Inhalte für ihre Kundschaft zu sichern.

Wie nutze ich NetzBeweis?

Sie geben die Adresse der Website ein, deren Inhalt Sie sichern möchten, sowie Ihre E-Mail Adresse. Beliebige Websiten können gesichert werden; Links zu Tweets, Posts und Kommentaren eignen sich insbesondere. Die fertige, digital signierte PDF Datei erhalten Sie anschliessend per E-Mail.

Ist NetzBeweis gratis?

Für die betroffenen Personen ist NetzBeweis gratis. Für Anwält*innen und Organisationen, die Inhalte für ihre Kundschaft sichern, ist NetzBeweis grundsätzlich kostenpflichtig; während der Einführungsphase in der Schweiz können auch Sie NetzBeweis gratis nutzen. Ein kommerzielles Angebot für Anwält*innen und Organisationen wird demnächst eingeführt.

Von wem wird NetzBeweis betrieben?

NetzBeweis wird von der Nerds of Law OG, Österreich, betrieben. Die Weblaw AG ist der Vertriebspartner in der Schweiz.

Was ist die rechtliche Auswirkung der NetzBeweis-Berichte in der Schweiz?

Gestützt auf ein rechtliches Gutachten zum Einsatz von NetzBeweis im Schweizer Recht lässt sich sagen, dass NetzBeweis-Berichte in der Form eines PDF-Dokuments Urkunden darstellen und als solche als Beweismittel eingesetzt werden können. Digital signierte NetzBeweis-Berichte sollten als vertrauenswürdiger eingestuft werden als Dokumente ohne Signatur und ohne Zeitstempel und haben deshalb einen höheren Beweiswert. Dies gilt sowohl für den Zivilprozess als auch für den Strafprozess und das Verwaltungsverfahren.

Weitere Informationen und Kontakt

Franz Kummer

lic. iur.,
Mitgründer und CEO der Weblaw AG
franz.kummer@weblaw.ch
Tel: +41 31 380 57 77