Gutachten zur Nutzung von Cloud-Diensten durch Anwältinnen und Anwälte
Der Schweizerische Anwaltsverband hat im Herbst 2018 das Center for Information Technology, Society & Law (ITSL) der Universität Zürich beauftragt, die Zulässigkeit der Nutzung der Cloud-Dienste durch Schweizer Anwältinnen und Anwälte rechtlich zu beurteilen.
Ergebnis: Bei der Nutzung von Cloud-Diensten durch Anwältinnen und Anwälte liegt keine Verletzung des Berufsgeheimnisses vor.