Jusletter IT

Crash beim Testbetrieb selbstfahrender Fahrzeuge

Unrecht oder strafrechtlich erlaubtes Risiko?

  • Autor/Autorin: Nadine Zurkinden
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Schweiz
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Robotik
  • Zitiervorschlag: Nadine Zurkinden, Crash beim Testbetrieb selbstfahrender Fahrzeuge, in: Jusletter IT 24. November 2016
Im September 2016 kollidierte in Sion ein selbstfahrender Minibus mit der offenen Heckklappe eines abgestellten Lieferwagens. Weder die Sensoren noch die aus Sicherheitsgründen mitfahrende sogenannte Begleitperson haben die in die Fahrbahn hineinragende Klappe als Gefahr erkannt. Es braucht nur wenig Fantasie, um sich vorzustellen, dass auch Menschen, die sich im sichttoten Winkel der Fahrzeugsensoren befinden, durch den Minibus zu Schaden kommen könnten, wenn die Begleitperson einen möglichen Fehler des Busses nicht rechtzeitig erkennt und stoppt. Läge in einem solchen Fall ein erlaubtes Risiko vor, sodass niemand bestraft würde, weil eine Interessensabwägung auf drei Ebenen – Gesetzgeber, bewilligende Behörde und Strafrichter – zugunsten des Risikos ausfällt?

Inhaltsverzeichnis

  • I. Testbetriebe von selbstfahrenden Fahrzeugen in der Schweiz
  • II. Der erste Testbetriebsunfall in der Schweiz
  • III. Der Automatisierungsgrad des Minibusses
  • IV. Unfall im Testbetrieb für den digitalisierten Strassenverkehr: Unrecht oder erlaubtes Risiko?
  • 1. Ausgangslage
  • 2. Vorhersehbarkeit
  • 3. Die Grenzen des erlaubten Risikos
  • 3.1. Grundsätzliches
  • 3.2. Interessensabwägung durch den Gesetzgeber
  • 3.3. Interessensabwägung durch die bewilligende Behörde mittels Ausnahmebewilligung
  • 3.4. Interessensabwägung durch den Richter
  • V. Fazit