Jusletter IT

Oberlandesgericht Hamm entscheidet zur Datenverarbeitung im Kraftfahrzeug

Unterscheidung zwischen «Offline»- und «Online»-Kraftfahrzeugen erforderlich

  • Autoren/Autorinnen: Jan Spittka / Marcus Schreibauer
  • Kategorie: Urteilsbesprechung
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: Datenschutz, Robotik
  • Zitiervorschlag: Jan Spittka / Marcus Schreibauer, Oberlandesgericht Hamm entscheidet zur Datenverarbeitung im Kraftfahrzeug, in: Jusletter IT 24. November 2016
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss 28 U 46/15 vom 2. Juli 2015 als Berufungsgericht im ersten in Deutschland bekanntgewordenen Rechtsstreit über die Zulässigkeit der Speicherung personenbezogener Daten im Kraftfahrzeug entschieden. Im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen einem Verkäufer und dem Käufer eines Geländewagens über den fehlgeschlagenen Kauf musste sich das Gericht mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit Datenspeicherung in den Systemen des Fahrzeuges zur Verweigerung der Abnahme berechtigt. In diesem Zusammenhang traf das Gericht wesentliche Aussagen zur immer üblicher und umfassender werdenden Datenverarbeitung im Kfz.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Sachverhalt
  • 2. Zusammenfassung der Erwägungen
  • 3. Kommentar