Jusletter IT

Liebe Leserinnen und Leser

Die heutige Ausgabe von Jusletter IT zeigt einmal mehr auf, wie vielfältig der Themenbereich IT und Recht ist: Datenschutz, Cybersecurity, E-Commerce, Telekommunikationsrecht, Urheberrecht und Patentrecht, E-Voting, E-Justice sowie LegalTech.

Rolf H. Weber beschäftigt sich mit dem Haftungsrecht in der digitalen Welt. Er stellt eine Übersicht über die technologischen Entwicklungen auf, bietet eine Auslegeordnung zum heute gegebenen Haftungsinstrumentarium sowie Hinweise zu möglichen Entwicklungen des Haftungsrechts. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Digitalisierung auch das haftungsrechtliche Umfeld beeinflusst und dass dieses daher zu überdenken sei.

In einer gekürzten Fassung seiner Masterarbeit analysiert Martin C. Walther das österreichische Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) hinsichtlich des Rechts auf Löschung im öffentlichen und privaten Bereich (vgl. Martin C. Walther, Die Zulässigkeit der Datenverwendung als Voraussetzung des Rechts auf Löschung, Editions Weblaw, Bern 2017).

In seinem Urteil 1B_29/2017 vom 24. Mai 2017 entschied das Schweizerische Bundesgericht, dass die Sichtung eines privaten Facebook-Kontos durch die Strafverfolgungsbehörden, ohne Rechtshilfeweg zu beschreiten, rechtens war, obwohl sich die Daten selbst im Ausland befinden. Damian K. Graf betrachtet und kommentiert das Urteil, dies unter anderem im Hinblick auf das Übereinkommen über die Cyberkriminalität (CCC). 

Auch wenn die chinesische Wirtschaft ein wenig an Glanz verloren hat, so lockt doch nach wie vor ein riesiger Markt. Fiona Gao erläutert in ihrem Beitrag «The Business Opportunities and the Legal Challenges in Cross-Border E-Commerce», wie dieser aus der Ferne bedient werden kann.

Aus Sicht des nationalen Verbandes der Anbieter von «Information and Communication Technology» (ICT) beschreibt Christa Hofmann, wie die geänderten Bestimmungen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF und Ausführungsbestimmungen) das open WLAN-Angebot in der Schweiz erschweren könnten.

Wie ist die rechtliche Lage, wenn in einem wissenschaftlichen Beitrag Ausführungen ohne Quellenangaben gemacht werden, die sinngemäss einem noch der Schutzfrist des Urheberrechts unterstehenden Werks entsprechen? Lässt sich das Unterlassen einer Quellenangabe rechtfertigen? Diese und weitere Fragen zur Usurpation fremder Urheberschaft aus urheberrechtlicher Sicht im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Publikationen beantwortet Inge Hochreutener.

«Patenttrolle» nutzen die wachsende Bedeutung von Patenten im Bereich Cloudtechnologie für ihre zweifelhaften Praktiken. Sie sammeln Cloud Computing-Patente einzig zum Zweck, andere Unternehmen wegen Patentverletzungen anzugreifen. Clara-Ann Gordon leitet daraus nicht nur einen erhöhten Druck auf die Unternehmen ab, ihre IP-Nutzung als strategische Waffe und als Schutzschild gegen Angriffe zu stärken, sondern auch eine steigende Gefahr für die Nutzerinnen und Nutzer von Clouddienstleistungen, sich nichtsahnend einer Patentverletzung schuldig zu machen.

Ab 1. Januar 2018 ändert sich die Rechtslage hinsichtlich des Elektronischen Rechtsverkehrs in deutschen VerwaltungsgerichtenNadja Braun Binder skizziert die allgemeine Stossrichtung der Gesetzesänderungen, die Regelungen des elektronischen Zugangs zu den Verwaltungsgerichten und die Vorgaben zur elektronischen Aktenführung.

Peter Bieri stellt fest, dass in den letzten Jahren die Leistungsanforderungen an die Richterinnen und Richter gestiegen sind. Dies ist mit einer Professionalisierung des Richteramts sowie mit steigendem Informationsbedürfnis in Bezug auf die Tätigkeit von Richterinnen und Richtern einhergegangen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der auf seiner Dissertation basierende Beitrag mit Daten bzw. Informationen, die einzelnen Richterinnen und Richtern zurechenbar sind.

Betreffend Überprüfbarkeit, Sicherheit und Qualität der Stimmabgabe gibt es gravierende Unterschiede zwischen brieflichem und elektronischem StimmkanalUwe SerdültEric Dubuis und Andreas Glarner vergleichen die Verwendung des elektronischen oder des brieflichen Kanals in der Schweiz, und zwar jeweils dort im Abstimmungsprozess, wo es sinnvoll erscheint, diese Kriterien anzuwenden. 

Daniel Pfäffli bietet einen Tagungsbericht zum Weblaw Forum LegalTech 2017. Neben den Referaten hebt er insbesondere auch die Workshops hervor, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich zu Dokumentenautomatisierung sowie Social Media-Präsenzen informieren konnten.

In ihrer Masterarbeit beschäftigt sich Manuela Cassano mit dem Thema «LegalTech – Recht 4.0». Die Studentin der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich behandelt die technische Entwicklung und das Umdenken im Rechtsbereich. Im Vorfeld ihrer Arbeit versucht sie deshalb mittels einer Umfrage Informationen und Meinungen von direkt Beteiligten zu erlangen. Die Umfrage kann hier ausgefüllt werden.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns, Sie am 23. November 2017 zur nächsten Ausgabe zum Thema Künstliche Intelligenz & Recht wieder begrüssen zu dürfen!

Erich Schweighofer und Franz Kummer

In eigener Sache: Verpassen Sie nicht das Weblaw Forum LegalTech 2018!

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