Avec le Traité d’Amsterdam du 2 octobre 1997, le domaine de la «coopération judiciaire en matière civile» est devenu une compétence communautaire (arts. 61 à 69 CE). Les premiers actes adoptés par le Conseil de l’Union européenne sur cette nouvelle base viennent d’être publiés au Journal Officiel. Il s’agit du Règlement relatif à la compétence, la reconnaissance et l'exécution des décisions en matière matrimoniale et en matière de responsabilité parentale des enfants communs; du Règlement relatif aux procédures d'insolvabilité; et du Règlement relatif à la signification et à la notification dans les États membres des actes judiciaires et extrajudiciaires en matière civile et commerciale. Les auteurs présentent le contenu et les particularités essentielles de ces trois Règlements.
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Der Aufsatz befasst sich mit einigen wichtigen Fragen der Bedingungen (Art. 151 ff. OR; Art. 482 ZGB) und Auflagen (Art. 482 ZGB; Art. 245/246 OR), namentlich im Zusammenhang mit Schenkungen und Verfügungen von Todes wegen: Bedeutung und Kasuistik der bundesgerichtlichen Praxis, Vererblichkeit und Verjährung, Durchsetzung bzw. Vollstreckung und schliesslich insbesondere Verknüpfbarkeit von Bedingung und Auflage (mit Kritik an BGE 120 II 182 ff.).
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Das Tessiner Appellationsgericht hiess eine Klage der Brico SA, die mit Bastel- und Baumaterialien handelt, gut und verbot damit der Jumbo Sud SA, ihr Bau- und Freizeitangebot weiterhin unter der Bezeichnung "Brico & Hobby" anzubieten. Das Bundesgericht hob nun diesen Entscheid auf. Die Brico SA könne keinen Markenschutz beanspruchen, obwohl sich die in der französischsprachigen Schweiz als Gemeingut geltende Kurzform von "Bricolage" (Bastelei) in der italienischsprachigen Schweiz als Marke durchgesetzt habe. Vielmehr müsse sich ein Gemeingut in allen Sprachregionen als Marke für ein bestimmtes Produkt durchgesetzt haben, damit es dem generellen Freihaltungsgebot zum Trotz als Marke geschützt werden könne.
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Domaines juridiques: Droit de la propriété intellectuelle
Kein Schmerzensgeld für Suizid-Patienten einer Klinik
Gemäss Bundesgericht kann einer Klinik nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass ein notfallmässig als suizidgefährdet eingelieferter Patient nach einer medikamentösen Behandlung nicht dauernd überwacht wird. Zu beurteilen war die Klage eines Patienten, der von einer Klinik im Kanton Zürich Genugtuung in Höhe von 175’000 Franken forderte, nachdem er sich bei einem Sprung aus einem gesicherten Fenster schwere Schädelverletzungen mit bleibenden Folgen zugezogen hatte.
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Auf Kostenvorschüsse an Rechtsanwälte ist im Zeitpunkt der Bezahlung die Mehrwertsteuer zu entrichten. Ausschlaggebend für die sofortige Unterstellung unter die Mehrwertsteuer ist aus Sicht des Bundesgerichts, dass der Anwalt umgehend über die bei ihm eingehenden Vorschüsse verfügen kann.
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Domaines juridiques: Impôt sur le revenu et impôts directs en général
Die zweijährige gesetzliche Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen beginnt im Falle eines Diebstahls zum Zeitpunkt des Vorfalls zu laufen und nicht erst dann, wenn der Eigentümer seinen Verlust bemerkt. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor.
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Antragsrecht und Widerstandspflicht - keine Bestrafung wegen Nötigung
Gemäss Bundesgericht gilt es, den Willen der Ehefrau zu respektieren. Solange diese die sechsmonatige Antragsfrist ungenutzt verstreichen lässt, soll der Strafrichter sich nicht in die Belange der Ehe mischen.
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Soweit die bundesrätliche Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln der Invalidenversicherung finanzielle Beiträge an invaliditätsbedingte Abänderungen von Motorfahrzeugen nur zulässt, «sofern die versicherte Person volljährig ist» (Anhang Ziff. 10.05), widerspricht dies laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) Gesetz und Verfassung.
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Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte in der Vernehmlassung
Der Fall der kolumbianischen Drogenhändlersgattin und Geldwäscherin Sheila Arana de Nasser, bei dem rund 250 Millionen Schweizer Franken beschlagnahmt wurden, führte Mitte der Neunzigerjahre zu einem Streit zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen Waadt und Zürich über die Aufteilung des vom Staat eingezogenen Guthabens. Der Schweizerische Bundesrat gab nun kürzlich einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, der die Aufteilung eingezogener Vermögenswerte unter Kantonen, Bund und ausländischen Staaten regeln soll. Der Nettobetrag der eingezogenen Vermögenswerte soll im innerstaatlichen Verhältnis wie folgt aufgeteilt werden: 5/10 für das Gemeinwesen, welches die Einziehung verfügt hat, 3/10 für den Bund sowie 2/10 für die Kantone, in denen die eingezogenen Vermögenswerte lagen, aufgeteilt im Verhältnis der in den jeweiligen Kantonen gelegenen Werte.
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Zuger Datenschutzbeauftragter legt ersten Tätigkeitsbericht vor
Präsentiert sich eine Verwaltungsstelle im Internet, dürfen Fotos von Mitarbeitenden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen veröffentlicht werden. Dies sagt der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug in seinem soeben publizierten ersten Jahresbericht, der einen ausführlichen und interessanten Einblick in seine bisherige Tätigkeit gibt.
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Konvergenz von Telekommunikation, Rundfunk und Informationstechnologien angestrebt
Die Europäische Kommission hat am letzten Mittwoch ein Bündel von Legislativvorschlägen verabschiedet, das den rechtlichen Rahmen für die elektronische Kommunikation neu umreissen soll. Es soll ein neuer Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste auf einem sich rasch wandelnden Markt geschaffen werden.
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