Reduktion der Übersetzungskosten und Erarbeitung einheitlicher Gerichtsstrukturen
Die Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation, darunter auch die Schweiz, hat in London am 17. Oktober zwei wegweisende Entscheide gefällt: Die Staaten sollen künftig auf die Übersetzung der vom Europäischen Patentamt erteilten Patente verzichten. Zudem soll für europäische Patente ein einheitliches Streitregelungsverfahren geschaffen werden. Beide Entscheide betreffen auch die Schweiz.
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Seit letztem Jahr können Markeninhaber aufatmen: Besetzt eine andere Person bösgläubig einen Domain-Namen mit ihrem Kennzeichen, haben sie eine interessante Alternative zu staatlichen Gerichten: Spezielle Schiedsgerichte für länderunabhängige Domain-Namen bieten schnelle und günstige Entscheide. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das Verfahren und seine rechtliche Grundlage allerdings alles andere als problemlos. Es drängen sich Anpassungen auf.
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Neue Rechtsgrundlage für Administrativmassnahmen-Register
Der Bundesrat hat letzte Woche die Verordnung über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register gutgeheissen und deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2001 beschlossen. Damit erfüllt er eine Vorgabe des Datenschutzgesetzes: Dieses verlangt, dass die automatisierte Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten auf einer formell-gesetzlichen Grundlage beruhen muss. Neu erhalten neben den bisher schon berechtigten Behörden auch die Strafverfolgungs- und -gerichtsbehörden Anschluss an das Register, das unter anderem Führerausweisentzüge enthält, wenn sie Zuwiderhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz beurteilen.
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Die vom Parlament beschlossenen Änderungen des AHV/IV-Gesetzes, die die freiwillige Versicherung für Auslandschweizerinnen und –schweizer betreffen, treten 2001 in Kraft. Die wesentlichen Punkte der Revision: Der Kreis der Versicherungsberechtigten wird eingeschränkt und der Beitragssatz der freiwillig Versicherten erhöht. Aufgrund der vorliegenden Revision können EU-Bürgerinnen und –bürger der freiwilligen AHV/IV zu gleichen Bedingungen beitreten wie Schweizerinnen und Schweizer.
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Domaines juridiques: Assurance vieillesse et survivants
Das neue Recht keineswegs immer «scheidungsfreundlicher»
Das Bundesgericht hat in Anwendung der seit dem 1. Januar 2000 geltenden neuen gesetzlichen Bestimmungen die Scheidung einer Ehe abgelehnt, die im vergangenen Jahr noch erstinstanzlich wegen Zerrüttung geschieden worden war. Ausschlaggebend ist der Umstand, dass das neue Scheidungsrecht den Scheidungsgrund der Zerrüttung nicht mehr kennt und eine Scheidung gegen den Willen eines der beiden Gatten grundsätzlich nur zulässt, wenn die Ehepartner bei Einreichung der Scheidungsklage bereits seit mindestens vier Jahren getrennt gelebt haben. Wurde in solchen Fällen das nach altem Recht ergangene Scheidungsurteil weiter gezogen und von der zweiten Instanz erst nach dem 1. Januar 2000 beurteilt, muss die Scheidung verweigert werden, wenn es an der vierjährigen Trennungszeit fehlt.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat erstmals entschieden, wie im Bereich der Arbeitslosenversicherung der ausserhalb der normalen Arbeitszeit erzielte Verdienstanteil rechnerisch auszuscheiden ist. Konkret zu beurteilen war der Fall eines Angestellten, der in seinem Beruf mit einer Teilzeitstelle von 80 Prozent monatlich Fr. 3470.90 verdiente und daneben als Eishockeyspieler mit einem Zeitaufwand, der 35 Prozent eines Vollpensums entspricht, eine Monatsgage von Fr. 3750.- erzielte. Diesen Betrag gilt es nun gemäss EVG bei der Ermittlung des versicherten Lohns im Verhältnis von 20 zu 35 Prozent zu reduzieren.
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Die Fernsehsendung Kassensturz vom 2. und 6. März 1999, in welcher unter dem Titel «Vermietungen im Milieu» diskutable Praktiken gewisser «Biedermänner» im Rotlichtmilieu angeprangert worden waren, hat keine Programmbestimmungen verletzt. Dies entschied das Bundesgericht und bestätigte einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), der von einem betroffenen Vermieter, der im Beitrag als Beispiel herangezogen wurde, mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Lausanne weitergezogen worden war.
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Das Bundesgericht trat auf eine staatsrechtliche Beschwerde des Kantons Genf nicht ein, weshalb dieser einen freigesprochenen russischen Geschäftsmann für seine in Untersuchungshaft verbrachte Zeit von 778 Tagen definitiv mit 800 000 Franken entschädigen muss.
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Domaines juridiques: Droit de la responsabilité de l´Etat et des fonctionnaires
Viermonatige Gefängnisstrafe für Polizisten bestätigt
Da ein Polizist einen beschlagnahmten Geldbetrag nicht pflichtgemäss bei seiner Dienststelle abgegeben hatte, erfüllte er gemäss Bundesgericht den Tatbestand des Diebstahls im Sinne von Art. 139 Ziff. 1 des Strafgesetzbuches. Es bestätigte eine viermonatige bedingte Gefängnisstrafe für einen Zürcher Stadtpolizisten, der vermeintliche Drogengelder in die eigene Tasche gesteckt hatte.
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Ein Fahrverbotssignal untersagt nicht nur, die fragliche Strasse zu befahren, sondern laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts darüber hinaus auch «implizit, quasi stillschweigend», darauf anzuhalten oder zu parkieren. Denn aus dem aufgestellten Fahrverbotssignal «ergibt sich ohne weiteres erkennbar und einleuchtend auch ein Halte- und Parkverbot», dessen Missachtung als «zusätzliches Unrecht» auch strafbar ist.
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