Liebe Leserinnen und Leser
Die Liberalisierung zahlreicher Bereiche des öffentlichen Schweizer Wirtschaftsrechts ist in völkerrechtlichen Verpflichtungen geregelt. Deren Ziele können meist über die völker- und europarechtskonforme Auslegung erreicht werden. Vor der direkten Anwendbarkeit einzelner Abkommen schrecken die Schweizer Gerichte mehrheitlich zurück. Prof. Dr. Andreas Ziegler befasst sich mit der Bedeutung der völker- und europarechtskonformen Auslegung für das öffentliche Wirtschaftsrecht in der Schweiz. Dabei bespricht er zugleich den Entscheid der REKO/INUM vom 20.10.2005 im Beschwerdeverfahren H-2004-174 (Postwesen - Vorzugstarife für die Beförderung von Presseerzeugnissen).
«Unter Stalking wird [...] das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische und/oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann» (Wikipedia). RA Cornelia Stengel und RA Martin Drück präsentieren eine Übersicht über die Rechtslage bezüglich Stalking und berichten von Erfahrungen und Strategien im Umgang mit Opfer, Täter und der Situation an sich.
Personen mit einem asylrechtlichen Nichteintretensentscheid erhalten keine Sozialhilfe mehr. Diese asylpolitisch motivierte Schlechterstellung führt im Sozialhilfebereich zu einigen offenen Fragen, die der Klärung bedürfen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt hatte sich im Urteil PS.2004.0230 vom 15. Juni 2005 mit dem Thema zu befassen. Es befand die Schlechterstellung für rechtsungleich und verlangt eine kantonale gesetzliche Grundlage. RA Carlo Tschudi bespricht das Urteil.
Erwähnt sei weiter die Rechtsprechungsübersicht. Sie führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Bundesgerichts und des EVG auf, die im Zeitraum vom 14. Februar 2006 bis und mit 17. März 2006 aufgeschaltet wurden.
Im Namen des Jusletter-Teams wünsche ich Ihnen einen guten Start in den hoffentlich wunderschönen, milden Frühling.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi