Liebe Leserinnen und Leser
Die heutige Ausgabe von Jusletter stellt Fragen und gibt Antworten.
Wer kontrolliert die Bundesanwaltschaft? Die Antwort liefert Dr. iur. Andreas J. Keller in seinen Ausführungen.
Sind Beiträge an Familienzulagensysteme Steuern, Kausalabgaben oder Abgaben eigener Art? Dazu äussern sich Philipp Egli und Laurence Andrée Uttinger in Ihren Bemerkungen zu BGE 132 I 153.
Prof. Dr. iur. Regina E. Aebi-Müller wirft die Frage auf, ob der EGMR-Entscheid Jäggi c. Suisse ein Meilenstein zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung darstellt. Ihre Entscheidzusammenfassung und die Erörterungen über mögliche Auswirkungen auf die Rechtslage in der Schweiz geben Antwort.
Dr. iur. Roland Pfäffli äussert sich zur Öffentlichkeit des Grundbuchs und befasst sich dabei mit BGE 5A.27/2005 vom 17. Juli 2006.
Dr. iur. Helke Drenckhan informiert über den Entwurf der GmbH-Reform in Deutschland.
Weitere aktuelle Antworten liefern wie gewohnt Jurius und die Bundesgerichts-Korrespondenten.
In eigener Sache: Wir freuen uns, Herrn Prof. Dr. iur. Peter V. Kunz, Fürsprecher, LL.M. (Georgetown), im Team von Jusletter begrüssen zu dürfen. Er betreut die Redaktion «Wirtschaftsrecht». Peter V. Kunz amtet seit letztem Jahr als ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht sowie für Rechtsvergleichung an der Universität Bern. Vorher war er während längerer Zeit als Wirtschaftsanwalt in Zürich tätig.
In unserem Impressum stellen wir Ihnen alle Redaktionen und Ressorts sowie die verantwortlichen Personen im Detail vor.
Mit besten Grüssen