Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Das Kartellgesetz sieht sowohl ein zivilrechtliches (Art. 12 ff. KG) wie auch ein verwaltungsrechtliches Verfahren (Art. 18 ff. KG) vor. Das Kartellgesetz verweist dabei «Kläger» auf den Zivilweg, wenn nur die individuellen Interessen eines Unternehmens betroffen sind und der Fall volkswirtschaftlich unbedeutend ist. Lukas Schaub befasst sich mit der Frage der Kompetenzverteilung zwischen der Weko und den Zivilgerichten und kritisiert, dass die Weko sich zu häufig der Sache selber annehme und nicht an das Zivilgericht verweist.

Am 1. September 2007 trat das Medizinalberufegesetz (MedBG) in Kraft. Dem vereinheitlichten Bewilligungsverfahren und den Berufspflichten unterliegt jedoch nur, wer den universitären Medizinalberuf selbständig ausübt. Prof. Dr. iur. Walter Fellmann kritisiert diese Einschränkung auf selbständige Tätigkeiten.

Im Entwurf zur Änderung des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts vom 27. Juni 2007 wird u.a. der Register-Schuldbrief eingeführt und das Bauhandwerkerpfandrecht leicht geändert. RA Markus Spielmann gibt eine Übersicht zu den Änderungen beim Bauhandwerkerpfandrecht.

Ziel der ersten «Rule of Law Mission» der EU (2004-2005) war es, die georgischen Justiz- und Sicherheitsbehörden mit den europäisch und international geltenden Rechtsstandards vertraut zu machen. Johannes Geyl und Frédéric Maas ziehen eine Bilanz der EU-Mission EUJUST THEMIS in Georgien.

Mit besten Grüssen


Nils Güggi