Liebe Leserinnen und Leser
«Nano» kommt aus dem Griechischen und heisst «Zwerg». Von «Nanotechnologie» wird gesprochen bei einer Grössenordnung von einem Einzelatom bis zu einer Strukturgrösse von 100 Nanometern (1 nm = ein Milliardstel Meter). Diese Grössenordnung bezeichnet einen Grenzbereich, in dem die Oberflächeneigenschaften gegenüber den Volumeneigenschaften der Materialien eine immer grössere Rolle spielen und wo zunehmend quantenphysikalische Effekte berücksichtigt werden müssen. RA Dr. iur. Naoki D. Takei befasst sich mit den Risiken der Nanotechnologie im Zusammenhang mit der Produktehaftung. Er gibt einen Überblick über die Thematik und macht konkrete Vorschläge für Produktehersteller zur Risikominimierung.
Das eidgenössische Sprachengesetz wurde mittlerweile von National- und Ständerat angenommen. Gleichwohl sind die Diskussionen darüber noch nicht verstummt. Dasselbe gilt für das Sprachengesetz des Kantons Graubünden. RA Thomas Burri und RA Dr. iur. Malcolm MacLaren nehmen die beiden Erlasse zum Anlass für eine Untersuchung der Ziele und Grundzüge unserer Sprachenordnung.
RA Silvia Eggenschwiler Suppan widmet sich einem mietrechtlichen Thema. Sie orientiert über die Folgen von ungültigen Staffel- und Indexmieten, insbesondere der ungültigen Kombination einer Staffel- und Indexmiete.
In eigener Sache: Ab der heutigen Ausgabe werden alle Jusletter-Beiträge auch im Portable Document Format publiziert. Die PDF-Version ist durch Klick auf das entsprechende Symbol in den einzelnen Artikeln abrufbar. Bis Ende 2007 werden sukzessiv sämtliche Beiträge aus diesem Jahr im Format PDF aufgeschaltet.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi